Guten Morgen :),
mir liegt ein Unterhaltstitel aus 2006 zum Erlass eines PÜ's vor.
Der Leistungsbefehl lautet:
Der B wird verurteilt, der K zu Händen des gesetzl. Vertreters vom Tage ihrer Geburt an, dem xx.xx.xxxx, Unterhalt i.H. des jeweiligen Regelbetrages nach den Altersstufen gemäß § 1 der Regelbetrags-Verordnung monatlich im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats, unter Berücksichtigung des anteiliges Kindergeldes gemäß § 1612 b Abs. 5 BGB, wie folgt zu zahlen:
- ab dem xx.xx.xxxx: 100 % des jeweiligen Regelbetrages für die 1. Altersstufe, abzgl. des anteiligen Kindergeldes für ein Kind von 5,00 €
- ab dem xx.xx.xxxx: 100 % des jeweiligen Regelbetrages für die 2. Altersstufe, abzgl. des anteiligen Kindergeldes für ein Kind von 0,00 €
- ab dem xx.xx.xxxx: 100 % des jeweiligen Regelbetrages für die 3. Altersstufe, abzgl. des anteiligen Kindergeldes für ein Kind von 0,00 €
Ist dieser Titel bestimmt genug zur Vollstreckung? Ist da jetzt immer nur 5 € bzw. 0,00 € Kindergeld abzuziehen?
Liebe Grüße und Danke schonmal