Und schon wieder hab ich ein schönes Thema:(
Es wurde hier ein KFB in 1. Instanz mit Quotelung gemacht, wobei leider der Übergang nach § 59 RVG vergessen wurde.
So nun ist in 2. Instanz eine andere Kostengrundentscheidung ergangen- auch mit Quotelung- und der KFB ist gegenstandslos.
Die Gegenseite hat aber voll mit Zinsen bezahlt, aber keinen Rückfestsetzungsantrag gestellt.
Nun hab ich das Problem mit dem Übergang. Wenn ich die Quotelung mache, dann den gezahlten Betrag abziehe und dann den Übergang komme ich auf einen Negativbetrag. Zudem finde ich das nicht fair, da ja die Gegenseite alles an die PKH- Partei gezahlt hat und damit ja auch den Übergang. Wenn ich jetzt den Übergang in dem neuen KFB berücksichtige dann benachteilige ich ja die Gegenseite zu Unrecht nochmal. Zudem- wie gesagt geht- das hier ja eh nicht, da ich auf einen Negativbetrag komme.
Wenn ich den Übergang nicht abziehe dann komme ich auf einen Erstattungsbetrag für die PKH- Partei. Könnte ich mir dann den Übergang von der PKH- Partei wiederholen, da die ja zu Unrecht dahingehend bereichert worden ist?