Ein bundesweit tätiges Telekommunikationsunternehmen aus Potsdam war als GmbH & Co. KG organisiert.
Die einzige Kommanditistin ist im September ausgeschieden. Das Registerblatt ist geschlossen, die Gesellschaft aufgelöst und die Firma erloschen.
Im Registerblatt ist vermerkt, dass die einzige persönlich haftende Gesellschafterin das Gesellschaftsvermögen ohne Liquidation mit allen Aktiva und Passiva übernommen hat.
Ich gehe davon aus, dass hier eine Rechtsnachfolge stattgefunden hat und dass ne Rechtsnachfolgeklausel erforderlich ist.
Bin ich aufm falschen Dampfer?