Zwangshypothek, Testamentsvollstrecker auf Gläubigerseite

  • Hallo, es liegt ein Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek vor. Diese soll lt. Antrag zugunsten der Erben des ursprgl. Gläubigers in Erbengemeinschaft eingetragen werden. Der Erblasser hat Testamentsvollstreckung angeordnet. Die nach § 727 ZPO erteilte Klausel lautet korrekterweise daher auf den Testamentsvollstrecker.
    Die Frage ist nun, ob die Erben in Erbengemeinschaft (natürlich zusätzlich mit dem Vermerk, dass TV angeordnet ist) als Gläubiger wie beantragt eingetragen werden dürfen oder ob als Gläubiger der Testamentsvollstrecker über den Nachlass des ... als Gläubiger eingetragen werden muss?

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