Vllt könnt ihr uns helfen. Wir haben eine einstw. VFg die nach den Niederlanden zugestellt werden muss. A´st - Vertr. hat Antrag auf Zustellung v A w gestellt.
936 i. V. m. 922 II ZPO verweist auf 183 ZPO. Zöller 183 ZPO Rd Nr. 1 e verweist auf Art . 15 EUZustVO, wonach eine Parteizustellung zulässig wäre. Wir sind jetzt ratlos.
Erfolgt die Zustellung nun im Pateibetrieb gem. Art. 15
oder
mit Beschluss vom Richter der die Zustellung v A w anordnet v A w mit Einschreiben / intern. Rückschein mit Hinweis auf die Verweigerung der Annahme ??
m f g
wulfgerd