Guten Morgen,
mich verfolgt seit einigen Monaten ein schönes Nachlassgläubigeraufgebot.
Aufgebot und Ausschließungsbeschluss habe ich bereits erlassen.
Gegen die Ausschließung wurde allerdings Beschwerde eingelegt, auf Grundwelcher ich meinen Ausschließungsbeschluss abgeändert habe. Ich frage michjetzt nur, ob auch der Abänderungsbeschluss wieder öffentlich zugestellt werdenmuss. Hat da jemand Erfahrungen gemacht, oder eine Ahnung, wo ich noch schauenkönnte? Habe bisher nichts gefunden.
Wäre für jedes Hinweis wirklich sehr dankbar. J
Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit wünsche ich Euch.