Hallo, ich bin neu in der Abteilung für Vollstreckungssachen und hatte folgendes Problem.
Schuldner kam heute und stellte einen Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages und die Pfändung erstmal einstweilen einzustellen. Unterlagen konnte er mir nur elektronisch vorzeigen, ich habe ihm gesagt er soll diese umgehend nachreichen.
jetzt hätte ich ja einen Beschluss bzgl. der einstweiligen Einstellung erlassen müssen.
Wie schnell muss die einstweilige Einstellung des Verfahrens geschehen?
Eine Kollegin, die ich diesbezüglich befragte, meinte ich könnte noch bis zum 2. warten, da jetzt eh nichts passieren würde und ich müsste mir keinen Gedanken machen. Diese mache ich mir nun aber doch.
Ebenso wurden auch die Unterlagen noch nicht schriftlich nachgereicht.
Danke für eure Antworten und entschuldigt falls diese Frage zu "doof" ist.