a) Grundstück wird in 5 Wohnungen und 5 Garagen nach § 8 WEG aufgeteilt. Nach Vermessung soll später vom Nachbargrundstück (selber Eigentümer) noch eine kleine Garten- und Wegfläche als Bestandteil zugeschrieben werden. Die kleine Gartenfläche soll dann Sondernutzungsrecht für Wohnung 1 werden.
Gleichzeitig zur Aufteilung werden AV und Grundschuld für Wohnung und Garage 1 mit vorgelegt.
Vormerkung soll am Vertragsgegenstand eingetragen werden. Vertragsgegenstand ist neben Wohnung und Garage 1 auch:
"ein 15/100 und ein 5/100 Miteigentumsanteil an der kleinen Garten- und Wegfläche samt dem noch zu begründenden Sondernutzungsrecht an der kleinen Gartenfläche"
b) Ein Weg verläuft über die kleine Teilfläche und das WEG-Grundstück. Dafür soll ein Wegerecht für den Eigentümer bestellt werden.
Bei der Grundschuld an Wohnung und Garage 1 soll jetzt ein Rangvorbehalt für das später an der Teilfläche einzutragende Wegerecht eingetragen werden.