Hallöchen,
ich bin noch ziemlich neu in Aufgebotsverfahren und bräuchte eure Hilfe:
Die Bank als Antragsstellerin ruft mir an und möchte wissen, ob ein schon begonnenes Aufgebotsverfahren fortgeführt werden muss, wenn Sie ein schriftliche Bestätigung eineicht, dass das GBA die GS-Briefe eigens vernichtet hat. Anscheinend ist bei denen mal was schief gelaufen
Würde euch sowas reichen?