Die EuGH-Entscheidung zu § 1371 BGB
(Mahnkopf, C-558/16) hat potenziell sehr weitreichende Konsequenzen.
1. Welche praktischen Auswirkungen seht ihr?
2. BGH FamRZ 2015, 1180 dürfte damit hinfällig sein. Oder gibt es evtl noch Auffangmöglichkeiten (Doppelqualifikation etc)?
Die Aufnahme im ENZ finde ich grds. positiv, weil dann das ENZ denselben Inhalt hat wie der Erbschein. Vorher haben sich die Gerichte geweigert, sodass ich zB für die Immobilie in Spanien bei ansonsten rein deutschem Sachverhalt einen anderen Inhalt im ENZ hatte als im Erbschein.
Über Einschätzungen würde ich mich freuen.
Gruß
Andydomingo