Hallo Ihr Lieben,
nach einiger abstinenter Zeit bin ich nun auch wieder "on board"...
Und direkt die erste Frage an die Experten:
Ich meine mich schwach erinnern zu können, daß sofern eine Ruhendstellung einer Pfändung gegenüber einem Drittschuldner vor der Drittschuldnererklärung erfolgt, er zu dieser nicht mehr verpflichtet ist.
Kann leider in diversen Zeitschriften, Foren, Kommentaren nichts finden.
Erinnert Ihr Euch vielleicht auch und habt ihr eine Quelle für mich? ;-))))
Lieben Gruß aus NRW
Internette