Hallo,
wir hatten außergerichtlich eine Forderung angemahnt mit Frist. Nach Verstreichen der Frist MB beantragt, dann am Tag X VB beantragt. An diesem Tag kam dann das Schreiben das gezahlt wird und etwas später die Zahlung. Nach Zahlung wurde dann der entwertete VB der Gegenseite übermittelt und diese hat trotzdem Einspruch gegen den VB eingelegt und wir nun die Aufforderung zur Begründung.
Das streitige Verfahren hat sich aber nun erübrigt.
D.h. die Gegenseite sollte einfach den Einspruch zurücknehmen oder muss jetzt eine Entscheidung im streitigen Verfahren erfolgen?