Hallo. Mir liegt folgender Fall vor:
Erblasser und vorverstorbene Ehefrau haben folgendes Testament gemacht: wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Erbe des Überlebenden sind unsere gemeinsamen Kinder a und b. Evtl. Vorhandenes Bankkapital muss zur Tilgung der Resthypothek des Hauses verwendet werden.
Der Erblasser macht 20 Jahre nach dem Tod seiner Ehefrau folgendes Testament: meine Kinder sollen je die Hälfte des Hauses Erben. Dies ist vom Notar schon geregelt. Von meinen evtl. Ersparnissen erhält a 30.000€. B soll kein Bargeld nur das Auto bekommen. Meine frühere Lebensgefährtin 10.000€. Sollten weitere Ersparnisse vorhanden sein je zur Hälfte an die 2 Vereine x und y.
Ich habe nun einen Erbscheinsantrag beider Kinder je zu 1/2 vorliegen, da das gemeinschaftliche Testament wechselbezüglich sei. Wert 400.000. Haus wurde schon zu Lebzeiten an die Kinder übertragen.
Wie seht ihr das. Muss ich noch jemand von den Vermächtnis nehmern anhören?