Mir liegt leider kein Kommentar zum Beurkundungsgesetz vor. Daher richte ich meine Frage an euch.
Im Zuge der Eintragung einer AV habe ich vor einem Monat den Notar als Ergänzung zur Eintragungsmitteilung darauf hingewiesen, welcher Passus der Urkunde (1. Ausfertigung lag mir vor) der zukünftigen Eigentumsumschreibung entgegensteht.
Nun wird mir die dritte Ausfertigung mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung eingereicht. Der von mir damals bemängelte Abschnitt wurde grundlegend geändert, ohne irgendwelche Hinweise, dass die Urschrift falsch wiedergegeben wurde, die Ausfertigungen berichtigt wurden, etc.
Ich habe also in meiner Akte die erste und die dritte Ausfertigung verschiedenen Inhalts. Es wird die Übereinstimmung mit der Urschrift bescheinigt...
Der Antrag als solcher wäre vollzugsreif. Was mache ich denn jetzt hinsichtlich der Ausfertigungen?