Hallo zusammen,
aufgrund Erbfall ist das Grundbuch zu berichtigen. Die Erbin reagiert nicht auf die gerichtliche Aufforderung. Nun ruft die Bank an, die diverse Rechte in Abt. III hat und sagt, den Antrag auf Grundbuchberichtigung könnte sie auch stellen, sie haben den Erbschein, die Sterbeurkunde in den Händen. Bei einem anderen AG hat das auch schon geklappt. Mir ist das so nicht bekannt. Geht das?
Die Bank hat deshalb Interesse an der Berichtigung Abt. I, weil sie in die Zwangsversteigerung wollen.