Hallo,
habe folgenden Sachverhalt:
in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten verkaufen zwei Grundstücke an einen Dritten. Es wurde die Eintragung einer AV und einer Finanzierungsgrundschuld beantragt.
Die Grundstücke sind in zwei verschiedenen Grundbüchern gebucht.
Im Grundbuch 100 sind die Ehegatten in Gütergemeinschaft eingetragen, im Grundbuch 200 als Miteigentümer zu je 1/2.
Aus dem Grundakt Blatt 200 ergibt sich keine Vereinbarung von Vorbehaltsgut. In der Erwerbsurkunde von damals wurde kein Güterstand angegeben.
Muss ich hier nachforschen bzw. ist klar, dass die Voreintragung in Blatt 200 falsch ist. Dann muss ich die Voreintragung der Eigentümer in Gütergemeinschaft bemängeln, oder?
Vielen Dank vorab!