In welcher Form berichtige ich einen Schreibfehler beim ENZ?
In 71 EUErbVo steht ja nur, dass das von Amts wegen zu erfolgen hat, aber nicht wie.
In welcher Form berichtige ich einen Schreibfehler beim ENZ?
In 71 EUErbVo steht ja nur, dass das von Amts wegen zu erfolgen hat, aber nicht wie.
Na nach den für die jeweilige Behörde geltenden Verfahrensvorschriften.
Also, per Beschluss nach § 319 ZPO.
Halte ich für unpraktisch, weil der im Ausland im Zweifel übersetzt werden muss. Allerdings fällt mir keine andere Alternative ein.
Also, per Beschluss nach § 319 ZPO.
Halte ich für unpraktisch, weil der im Ausland im Zweifel übersetzt werden muss. Allerdings fällt mir keine andere Alternative ein.
Einziehen und neu ersteilen (§ 21 GNotKG).
Also, per Beschluss nach § 319 ZPO.
Halte ich für unpraktisch, weil der im Ausland im Zweifel übersetzt werden muss. Allerdings fällt mir keine andere Alternative ein.
Das ENZ wird nicht durch Beschluss erteilt. Es wird erteilt.
Bei Schreibfehler neu erteilen. Ein Einzug ist -soweit ich weis- nicht vorgesehen.
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