Hallo,
ich habe hier ein Kostenfestsetzungsverfahren, dass mich mit mehreren Baustellen beglückt.
Es handelt sich um ein Zivilverfahren (wegen eines Verkehrsunfalls).
Ich habe einen Kläger und 3 Beklagte. Von den Beklagten, ich nenne sie mal A, B, C hat A einen Anwalt, B und C haben einen gemeinsamen Anwalt. Mein 1. Problem hier ist B ist vorsteuerabzugsberechtigt, C ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Wie gehe ich mit der Umsatzsteuer um? Was kann in die Kostenfestsetzung rein?
Mein 2. Problem ist die im Vergleich vereinbarte Aufschlüsselung der Kosten.
Die Kostenregelung dort sagt nur, Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt zu 40 % der Kläger, zu 45 % Bkl. A, zu 15 % die Beklagten B und C als Gesamtschuldner.
Wie soll ich das jetzt festsetzen? Ich hab ja eigentlich nur, wer wie viel zahlt, aber nicht wer wie viel an wen zahlt....
Kann mich jemand vom Schlauch holen?
Danke