Hallo,
bei mir beantragt das Finanzamten Erbschein gemäß §792 ZPO. Sie sind Gläubiger einer Miterbin. Müssen sie einen Titel vorlegen oder reicht der Steuerbescheid im Verwaltungsverfahren?
Nach meinem Kommentar muss das Finanzamt einen Titel nach der ZPO vorlegen, die anderen Nachlassgerichte lassen den Steuerbescheid genügen.
Liebe Grüße