Hallo,
bin mir bei einer Sache wegen der Angelegenheiten bzw. dem Streitwert unsicher:
Wir waren einmal gegenüber dem Jugendamt tätig wegen der Festsetzung der Höhe des Unterhalts für ein minderjähriges Kind und zum anderen wegen der Rückstände zum UVG.
Wie rechne ich das ab (Streitwert)? Es geht ja immer um Unterhalt.
Danke vorab
Liane