Hallo, habe folgenden Fall:
A und B setzen sich zu Erben ein, B ist verstorben und A ist nun hinsichtlich der Hälfte des B Vorerbin. Es gibt 4 Nacherben, welche im Nacherbenvermerk verlautbart sind. Ersatznacherbschaft ist angeordnet. Vererblichkeit und Übertragbarkeit wurde im Testament ausgeschlossen. Nun übertragen 3 der Nacherben „die der Nacherbschaft unterliegenden Gegenstände“ auf die Vorerbin und beantragen dahingehend die Löschung des Nacherbenvermerks. Ziel soll sein, dass im Wege der Grundbuchberichtigung nur noch der vierte Nacherbe im Grundbuch steht.
Ich gehe davon aus, dass hier über die Nacherbenanwartschaftsrechte verfügt werden soll. Diesbezüglich würde ich noch eine Klarstellung verlangen. Gesetz dem Fall, dass diese bekäme: wäre der Antrag so vollziebar? Könnte ich die Nacherben einfach in abt. II rausnehmen und welche Auswirkungen hätte das auf Abt. I?