Hallo Forumsmitglieder!
Mir ist der Sinn des nachträglichen Forderungsübergangs auf die Staatskasse nicht ganz klar.
1. Im Urteil wurde z.B. ein Betrag in Höhe von 1.000 € als VA abgeurteilt.
2. Der Geschädigte hat seine Forderung in dieser Höhe angemeldet.
3. Der Verurteilte hat die VA und die Geldstrafe nach langer Zeit endlich voll getilgt.
4. Die Auszahlung des VA an den Geschädigten (mit vorheriger Anhörung des VU) wurde veranlasst.
5. Die Auszahlung kommt -aus diversen Gründen (z.B. verstorben, kein Interesse mehr usw)- nicht zustande.
Nun erfolgt der nachträgliche Forderungsübergang auf die Staatskasse.
Und ich frage warum? Warum "kassiert" der Staat dieses Geld ein? Wenn sich der VU nicht an einer Straftat "bereichern" soll, wieso dann der Staat?
Hänsel