In einem Pflegschaftsverfahren ist eine Rechtsanwältin zur Ergänzungspfegerin für den Teil des Vermögens eines Minderjährigen bestellt. Der Vermöegsnteil hat das Kind durch ein Vermächtnis erworben.
In Ihrem Bericht teilt die Verfahrenspflegerin mit, dass der Nachlass auseinandergesetzt und der dem Minderjährigen zustehnde Betrag (30.000,00 EUR) an diesen ausbezahlt wurde. Das Geld wurde von Ihr auf ein Treuhandkonto einbezahlt.
Ist das zulässig oder hat die Ergänzungspflegerin das Geld mündelsicher und mit entsprechenden Sperrvermerken versehen anzulegen?