VB Antrag ohne Formular nach Abgabe

  • Ich schreibe den RA immer an, dass er mir bitte einen VB Antrag für das nichtmaschinelle Verfahren einreichen soll. ( dreifach ) Klappt meistens immer. Laut meinem LG muss der RA das aber nicht, sondern kann den Antrag auch formlos einreichen. Dann muss ich eine VB Ausfertigung selbst zusammen bauen und ausfertigen.

  • Was soll ich konkret machen?



    Den VB-Vordurck, den ich dir gestern geschickt habe, oder den hier ausfüllen (VB erlassen) und die Akten an Gesch.-St. zur Zustellung an den Beklagten geben.
    Den Kl.-Vertr. auffordern, zusätzlich zum Antrag einen entsprechenden VB-Vordruck einzureichen, machen wir nicht.

  • Was soll ich konkret machen?



    Den VB-Vordurck, den ich dir gestern geschickt habe, oder den hier ausfüllen (VB erlassen) und die Akten an Gesch.-St. zur Zustellung an den Beklagten geben.
    .



    Und solche Felder wie "Bisherige Kosten des Verfahrens"
    "Hinzu kommen folgende weitere Kostenbeträge"

    "Der Kläger hat geleistet --- keine Zahlungen ---- nur die oben genannten Zahlungen"

    "Die Zustellung des Bescheids soll vom Gericht veranlasst werden----ich beantrage mir den Bescheid zur Zustellung im Parteibetrieb zu übergeben-------"

    Wie fülle ich die aus?



  • Äh, die muß doch der Antragsteller ausfüllen!!!

  • Aber doch nur die Erklärung zu (nicht) geleisteten Zahlungen und zur Zustellungsart, oder nicht? Mehr muß man doch als Antragsteller beim masch. Verfahren auch nicht angeben/machen.

  • Aber doch nur die Erklärung zu (nicht) geleisteten Zahlungen und zur Zustellungsart, oder nicht? Mehr muß man doch als Antragsteller beim masch. Verfahren auch nicht angeben/machen.



    Genau und das kann man ja - sofern der Kl.-Vertr. dies nicht bereits im Antrag mit angegeben hat - nochmals schriftlich anfragen.

  • Wie gesagt ich wiederhole es nocheinmal.

    Das Verfahren wurde zur Durchführung des streitigen Verfahrens ans Prozessgericht abgegeben, worauf der Antragsgegner seinen Widerspruch zurückgenommen hat.

    Der RA schrieb "ich bitte nach Rücknahme des Widerspruchs ein Urteil zu erlassen"

    Darauf hin wies ihn der Richter darauf hin, dass der Erlass eines Urteils nicht möglich sei, aber der Erlass eines Vollstreckungsbescheides möglich sei.

    Darauf hin kam:

    "nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom...und beantragen den Erlass eines Vollstreckungsbescheides."

    Sonst nichts.

  • Und wenn der A-Steller den Vordruck für das manuelle (!) Mahnverfahren nicht einreicht, wird nach 6 Monaten weggelegt. :cool: Je nach Geschmack, könnte man den Antrag "beantrage ich den Erlass eines VB's" noch zurückweisen, damit die Sache "sauber" weggelegt ist.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Vielleicht auch mal nicht übertreiben. Wenn der RA schreibt, er hat keine mehr (und mit der Mindestbestellung von... würde er bis zu seiner Pensionierung locker auskommen), kriegt er schon mal von mir einen Vordruck KOSTENLOS (kostet uns 3 Kopien plus Porto). Das ist immer noch einfacher, als noch viel hin- und herzuschreiben. :)

  • Vielleicht auch mal nicht übertreiben. Wenn der RA schreibt, er hat keine mehr (und mit der Mindestbestellung von... würde er bis zu seiner Pensionierung locker auskommen), kriegt er schon mal von mir einen Vordruck KOSTENLOS (kostet uns 3 Kopien plus Porto). Das ist immer noch einfacher, als noch viel hin- und herzuschreiben. :)



    Ich habe derartige Vordrucke auch nicht. :oops: Woher auch...
    Ich habe allerdings meine Zwischenverfügung insoweit ergänzt, dass ich den obigen Link, der zum VB führt, mit reingenommen hab. Dann kann sich der A-Steller das Fummelar ausdrucken und ausgefüllt wieder einreichen.
    Außerdem hab ich grad mal auf die Web-Site eines großen Kanzlei-Ausstatters und Versandhandels geschaut, die bieten die Vordrucke auch immer noch an.

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  • Und wenn der A-Steller den Vordruck für das manuelle (!) Mahnverfahren nicht einreicht, wird nach 6 Monaten weggelegt.



    Eine maschinelle Bearbeitung beim Prozessgericht?
    Wir hatten das Thema allerdings schon mal. Die Vordrucke für das nichtmaschinelle Verfahren gelten als nicht mehr eingeführt und somit kann der RA auch keinen mehr einreichen. Wir haben ja auch keine mehr und müssen diesen Vordruck selbst erstellen. Der Vordruck in NRW ist leider falsch, da beide Ausfertigungen identisch sind und der Zinssatz nicht stimmt.

    Wenn der RA keinen Vordruck einreicht, weil er keinen hat, musst Du ihn selbst erstellen und dem Anwalt zur Verfügung stellen.


  • Außerdem hab ich grad mal auf die Web-Site eines großen Kanzlei-Ausstatters und Versandhandels geschaut, die bieten die Vordrucke auch immer noch an.



    Die rücken sowas aber nur ungern einzeln raus. Mit eingedruckten Kanzleidaten schon gar nicht.

  • Und wenn der A-Steller den Vordruck für das manuelle (!) Mahnverfahren nicht einreicht, wird nach 6 Monaten weggelegt.



    Eine maschinelle Bearbeitung beim Prozessgericht?
    Wir hatten das Thema allerdings schon mal. Die Vordrucke für das nichtmaschinelle Verfahren gelten als nicht mehr eingeführt und somit kann der RA auch keinen mehr einreichen. Wir haben ja auch keine mehr und müssen diesen Vordruck selbst erstellen. Der Vordruck in NRW ist leider falsch, da beide Ausfertigungen identisch sind und der Zinssatz nicht stimmt.

    Wenn der RA keinen Vordruck einreicht, weil er keinen hat, musst Du ihn selbst erstellen und dem Anwalt zur Verfügung stellen.



    Manuelle Bearbeitung ist beim Prozessgericht. Und wie schon gesagt, es gibt die Formulare noch zu kaufen.
    Wo steht eigentlich, dass ich ihm die zur Verfügung stellen muss? Es ist doch ohne weiteres möglich die entsprechenden Formulare zu kaufen bzw. aus dem Internet herunterzuladen.
    Und die Kanzleidaten kann man auch ganz einfach mittels Kugelschreiber oder Schreibmaschine anbringen.

    Meine Frage daher an die hiesigen RA-Kollegen: Wo bekommt ihr die Formulare her?

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  • Noch weniger kostet es beide Seiten, wenn der RA auf die entsprechende Internetseite hingewiesen wird, auf der er das Formular kostenfrei, so oft wie nötig herunterladen kann.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Wo steht eigentlich, dass ich ihm die zur Verfügung stellen muss?



    M.E. nirgendwo. Es gab jedoch mal einen Umlauf von ganz oben, dass der Vordruck vom Gericht zur Verfügung gestellt werden kann/darf und bei welcher Stelle er (für das Gericht) bezogen werden kann.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."


  • Wo steht eigentlich, dass ich ihm die zur Verfügung stellen muss?



    Es steht in meinem Beschluss des LG, das ist für euch natürlich nicht bindend, aber für mich.:mad:

    Im Zöller steht allerdings auch, dass diese Vordrucke als nicht mehr eingeführt gelten. Die Vordrucke im Internet sind z.T. falsch.

  • Wo steht eigentlich, dass ich ihm die zur Verfügung stellen muss?



    M.E. nirgendwo. Es gab jedoch mal einen Umlauf von ganz oben, dass der Vordruck vom Gericht zur Verfügung gestellt werden kann/darf.




    Hier bei mir nicht. :(
    Aber wie schonmal gesagt, in meiner Zwischenverfügung weise ich auf die Möglichkeit des runterladens hin und es wurde davon auch schon Gebrauch gemacht (man sieht es ja am Papier).

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