Danke für die Antworten.
Ich hatte in dem Augenblick, als ich den HL-Antrag geschrieben habe, anscheinend mein Hirn ausgeschaltet.:daemlich
Zu meiner Entschuldigung muss ich aber sagen, dass mich das Antragsformular bei der Frage nach dem gesetzlichen Vertreter bei Unternehmen / Behörden verwirrt hat.
Ich hatte die Vertretungsregelungen der Verwaltung im Kopf, wonach der Behördenleiter als Vertreter des Gerichts auftritt.
Mir hat es wiederstrebt, den Hinterlegungsantrag als Behörde vertreten durch den Behördenleiter zu stellen, obwohl ich - als Versteigerungsgericht - den HL-Antrag machen wollte.
Viele Grüße
Birgit-Vanessa