wo finde ich die abgedruckt? Ich hab schon gegoogelt, aber die Bayer. find ich nicht :-((
Bayerische Aktenordnung
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GabiP. -
12. Juli 2007 um 08:28
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Finde im Moment auch nichts. Aber ich versuchs mal weiter.
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Wie wärs hiermit
https://www.rechtspflegerforum.de/www.gda.bayern…/sonst/eapl.doc
Bei mir funktioniert der Link nicht -
Muss wohl heißen http://www.gda.bayern.de/publik/sonst/eapl.doc
(Der Link sieht gleich aus, tatsächlich ist in #3 aber https://www.rechtspflegerforum.de/www.gda.bayern…/sonst/eapl.doc angegeben. Das funzt nich.) -
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hat meine maschine das "http" gefressen.
Aber was solls? Ihr habt den Link ja -
hat meine maschine das "http" gefressen.
Aber was solls? Ihr habt den Link ja
Ne. Das "http" war da, aber seltsamer Weise hing ein https://www.rechtspflegerforum.de/ dazwischen. -
hat meine maschine das "http" gefressen.
Aber was solls? Ihr habt den Link ja
Ne. Das "http" war da, aber seltsamer Weise hing ein https://www.rechtspflegerforum.de/ dazwischen.
iiiiiih -
iiiiiih
Klick mal mit der rechten Maustaste auf Deinen Link und wähle dann "Eigenschaften" aus. Dann siehst Du, was tatsächlich hinter dem Link steckt. -
Danke schön!
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@ GabiP
Hast du jetzt schon die Bayer. AktO?
Der Link bezieht sich doch auf den EAPl., der mit der AktO nichts zu tun hat.
Ich habe die AktO als Word-Dokument: Schick mir deine email-Adresse. -
VIelen Dank.
Habe eine PN geschickt. -
Alles angekommen?
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Jepp und der Drucker hats auch überlebt :-))
Warum können Juristen eigentlich nicht am Bildschirm lesen? Nein der Drucker muss heißlaufen.... -
Naja, am Bildschirm tut man sich mit handschriftlichern Vermerken und Markierungen eher hart...
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Naja, am Bildschirm tut man sich mit handschriftlichern Vermerken und Markierungen eher hart...
Das geht eigentlich, aber wenn ich TippEx für meine Schreibfehler verwende, wird´s echt schwierig ... -
Die AktO findet sich in den Bayer. Gerichten normalerweise in jeder Serviceeinheit in der sog. VsJU abgedruckt; allerdings nur der Gesetzestext!
Also nur falls die Frage bisher nicht geklärt war!;) -
Ich hätte eine Frage. Ich arbeite am Nachlassgericht..
Hier hat man keine Kostenhefte, was ich doch sehr bedenklich finde, da die Kostenrechnungen in der Akte sind und auch die Grundbuchauszüge etc.
kann mir jemand sagen, ob es eine Vorschrift (in Bayern) gibt, dass Kostenhefte zu führen sind..
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§ 3 Abs. 1, S. 5, 1. HS Bay AktO:
5Die Behandlung der Kostenrechnungen und dergleichen richtet sich nach der Kostenverfügung;
dort: § 3 Abs. 3.
Extra- Kostenheft ist soweit ich weiß nicht zwingend und bei nur einer KR wohl auch ein wenig übertrieben.
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