Zustellung eines Scheidungsantrags in die Türkei

  • Erstmal moin moin !!
    Bin zwar schon etwas länger registriert als Mitglied, hatte zwischendurch mein Kennwort vergessen und jetzt- weil die Verzweiflung so groß ist - kommt mein erster Beitrag , der gleichzeitig als Hilferuf zu verstehen ist.:)

    Es ist doch gerade Vertretungszeit und als hätte man nichts bessers zu , bekomme ich eine Akte auf den Tisch, in der die Zustellung eines Scheidungsantrags in die Türkei bewirkt werden soll. Beide Parteien sind türkisch.

    Hier bei uns am Gericht ist das so, dass jeder die Auslandszustellungen, die in seinem Pensum vorkommen, selber macht. Und da diese - gott sei dank- nicht so häufig sind und eigentlich nur schwerpunktmäßig die Niederlanden betrifft, ist das Entsetzen über diese Akte groß.
    Den Link von giraffenmaus habe ich gesehen und mir auch schon die Telefonnummmer des Bundesverwaltungsamts abgeschrieben. Ich wäre trotzdem über jede Hilfe riesig dankbar. Gleichzeitig soll eine Anhörung der Partei mit vorgenommen werden.

  • Okay. Türkei. Das ist relativ übersichtlich.

    Für das Zustellersuchen brauchst Du die Formulare "ZU 35" (Antrag auf Zustellung eines gerichtlichen oder außergerichlichen Schriftstücks im Ausland ist die Überschrift) und "ZU 36" (Angaben über den wesentlichen Inhalt des zuzustellenden Schriftstück), die müsstet Ihr eigentlich vorrätig haben.

    Die Behörde, an die das Zustellungsersuchen geht, hat folgende Adresse:

    Adalet Bakanligi
    Hukuk Isleri
    Genel Müdürlügü

    Ankara/Türkei

    So. Was die zuzustellenden Schriftstücke an sich betrifft, sehen die eigentlich genauso aus, wie wenn Du sie in die Niederlande zustellen müsstest, nur dass sie nicht in die holländische, sondern in die türkische Sprache übersetzt werden müsen :D.

    Du brauchst eine Ladung (da müsste es Vordrucke geben), da sollte auch drinstehen, dass der Antragsgegner sich einen Zustellungsbevollmächtigten bestellen soll (das schreibe ich jetzt nur als Stichwort, wenn Dir das nichts sagt, gib Bescheid) und begl. Abschriften der Terminsverfügung, den Scheidungsantrag an sich; und bei uns gibt es immer noch so ein allgemeines Schreiben, in dem dem Agg mitgeteilt wird, wofür einen RA braucht, was der VA ist und solche Sachen. Vielleicht habt Ihr so was, vielleicht auch nicht.

    Hilft Dir das weiter? Oder wo klemmt's noch?



  • Ich lese gerade: "Gleichzeitig soll eine Anhörung der Partei vorgenommen werden".

    Was meinst Du damit?
    Nach dem ersten Lesen dachte ich, es sei ein Scheidungstermin angesetzt, zu dem der Antragsgegner geladen wird. Habe ich das richtig ausgelegt?

    Oder hat Dein Richter vor, die türkischen Behörden zu ersuchen, den Antragsgegner in der Türkei anzuhören?

    Das hatte ich auch noch nicht, und wenn, dann dauert das bestimmt.... Und geht, soviel ich weiß (ohne Fundstelle), nicht vor Zustellung des Scheidungsantrags.

  • Hallo erst mal.

    "Moin, Moin" klingt nach Ostfriesland, Auricher Ecke, also Niedersachsen.

    Vielleicht könnte der Länderteil Türkei der ZRHO (Zivilrechtshilfeordnung) hilfreich sein . Dazu gibt es außerdem Erlasse des Niedersächsischen Justizministeriums vom 04.06.2007 - 9341 - T 3 - 201.24 - zur Anwendung des Haager Zustellungsübereinkommens (HZÜ) und des Haager Beweisaufnahmeübereinkommens (HBÜ) und vom 23.09.2005 - AZ w. o. - zur Rechtshilfe in Zivilsachen mit der Türkei bei ausgehenden Ersuchen in die Türkei vor. (Müssten auch bei Eurem Amtsgericht angekommen sein. Vielleicht mal in der Verwaltung fragen.).Da steht auch die Anschrift der türkischen Stelle in Englisch drin. Wenn das nicht weiterhilft, vielleicht die Prüfstelle (§ 9 Abs. 2 Satz 1 ZRHO) bei dem Landgericht Aurich um Hilfstellung bitten. Über diese Prüfstelle ist auch das Ersuchen in die Türkei zu leiten (vgl. Nr. 1 Buchstabe a) des Erlasses vom 23.09.2005). Ich gehe mal davon aus, dass die Prüfstelle kompetente Auskunft erteilen kann.

  • Ich befinde mich gerade auf der Suche nach der Zivilrechtshilfeordnung (Gesetzestext). Juris hilft da diesmal auch nicht weiter. Hat jemand vielleicht 'nen Link zum Gesetzestext parat?:gruebel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!