Verein wird Körperschaft d. ö. Rechts. Löschung?

  • Ich hab die Sache weggelegt. Ich hatte denen geschrieben, dass eine Löschung meiner Meinung nach nicht in Frage kommt und um Mitteilung gebeten falls eine förmliche Entscheidung gewünscht wird. Das war vor 4-5 Monaten und es ist bisher nichts weiter passiert.

  • bei uns wurde jetzt auch Verzicht auf Rechtsfähigkeit angemeldet. Es soll auch dieser ominöse 2. Halbsatz mit eingetragen werden, was ich ebenfalls verneinen würde.
    Das Problem bei mir ist nur, dass ich ja leider seinerzeit gelöscht hatte.
    Ich hatte dann nach 142 FGG vor, den Verein von Amts wegen wieder einzutragen. Habe das angekündigt, dagegen erfolgte zunächst Widerspruch. Den habe ich mit Beschluss zurückgewiesen.
    Jetzt kommt (innerhalb der Rechtsmittelfrist) der Antrag auf Verzicht Rechtsfähigkeit. Begründung: "Die Beschlussfassung wurde notwendig, da der Verein nicht von Amts wegen gelöscht wurde.":confused:

    ich hatte doch aber gelöscht. Scheint ein Standardschreiben an alle Registergerichte zu sein, die nicht löschen wollten.
    Als Rechtsmittel würde ich es jedenfalls nicht betrachten.
    Werde wohl auf jeden Fall jetzt erst mal den Verein wieder eintragen:teufel:
    Dann prüfe ich den Antrag auf Rechtsmittelverzicht und trage dies auch so ein, ohne 2. Halbsatz.

    Bin mir aber auch mit meiner Grunbuchkollegin einig, dass dadurch Liquidation nicht entbehrlich wird, und das Grundvermögen auch nicht automatisch auf die Körperschaft übergeht.

  • Ich möchte den Verein anschreiben und ihm mitteilen, dass ich beabsichtige folgenden Text einzutragen: Der Verein hat mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom... auf die Rechtsfähigkeit verzichtet." Was haltet Ihr davon?



    Hast Du den Verein auf mögliche Konsequenzen bezüglich des vorhandenen Grundbesitzes hingewiesen?

    Ich bekam gestern einen Anruf eines GBA aus meinem Bezirk, die haben von der Problematik Wind bekommen (soweit ich die Andeutungen verstanden habe, ist eine Mitarbeiterin des GBA Mitglied in der Religionsgemeinschaft) und mich händeringend gebeten, dass ich den Verein vor der Löschung anschreibe und sinngemäß frage, ob das deren Ernst ist und auf Schwierigkeiten bezüglich der Eigentümerverhältnisse hinweise......... :mad: Die Frage wurde ja hier auch schon diskutiert und mich interessiert, ob's hier inzwischen weitere Meinungen/Erfahrungen gibt.

    Lieben Gruß + schönes WE allerseits


  • hab ich bis jetzt noch nicht gemacht, werde mir das nochmal überlegen, ob ich die deswegen tatsächlich anschreibe...denn deren juristen sind doch ach so gebildet und schlau...:strecker

  • Tja und nun liegt auch hier der Vezicht auf die Rechtsfähigkeit auf dem Tisch. Den Zusatz werde ich nicht eintragen. Das ich den Kollegen im Grundbuchamt mit der Löschung keinen Gefallen tue ist mir zwar klar, aber ich wüßte nicht wie ich drum herum komme.

  • soweit bin ich mittlerweile auch. hab mir sogar die mühe gemacht und den landeshaushalt mit ein paar telefongebühren belastet und dort nachgefragt, ob die sich wirklich sicher sind. die meinten "ja" also wird der verzicht eingetragen. aber ohne den weiteren zusatz. da könnt ja jeder kommen

  • Ich habe zwei betroffene Vereine. Ein Verein hat Grundbesitz und der andere nicht.
    DenVerein, der keinen Grundbesitz hat, habe ich mittlerweile auch im Vereinsregister gelöscht, da er auf die Rechtsfähigkeit verzichtet hatte.
    Den anderen Verein habe ich gebeten, zunächst die Liquidation durchzuführen und dabei abzuklären, was mit dem Grundbesitz geschehen soll.
    Eine Antwort darauf habe ich bisher noch nicht erhalten.

    Viele Grüße

    Birgit-Vanessa

  • Ich weise jetzt zurück. Es liegt eine einheitliche Anmeldung vor in der auch beantragt wurde den Zusatz einzutragen. Da eine Anmeldung nur einheitlich erledigt werden kann, der Zusatz allerdings nicht eintragen werden kann, kann ich auch den Verzicht nicht eintragen.

  • wir haben den Verein jeweils angeschrieben und erklärt, dass es sich bei dem beantragten 2. Halbsatz um eine nicht eintragungsähige Tatsache handelt. Den von uns beabsichtigten Eintragungstext haben wir schon mal vorab mitgeteilt (zur Stellungnahme, falls ihnen mal wieder was nicht paßt).

    Bis jetzt kam keine Antwort. nach Fristablauf werden wir dann wohl den verzicht (ohne den 2. Halbsatz) eintragen.

    Eine Zurückweisung ist meiner Meinung nach nicht erforderlich, da es ja nur die Formulierung des Eintragungstextes geht.

    Auf die Problematik mit dem Grundbesitz und der Liquidation haben wir bisher auch nicht hingewiesen. Aber das wäre noch eine Überlegung wert. Aber andererseits dürfen wir ja eh keine Rechtsberatung durchführen und schließlich ist es ja das gute Recht von jedem Verein auf die Rechtsfähigkeit zu verzichten...

    Ist halt die Frage in wie weit hier eine Nachforschungs - und Prüfungspflicht besteht...?!:gruebel:

  • hab mir mal die mühe gemacht und da angerufen. hab gefragt, ob die sich der risiken insbesondere wegen des grundbesitzes bewusst sind. die meinten ja und es solle weiter so verfahren werden...also ab dafür

  • Meine Frage (ich habe auch 4 solche Gebetsvereine):

    Wer hat jetzt gelöscht?

    Wer hat mit Hinweis auf den geforderten Vermerk gelöscht?

    Wer hat den Antrag zurückgewiesen?

    Wer hat diese Akten immer noch auf Halde?

  • Ich hatte 2 Vereine, einen mit Grundbesitz und einen ohne Grundbesitz.
    Den Verein ohne Grundbesitz habe ich gelöscht ohne den geforderten Vermerk. Ich habe den Verein auch vorher nicht darauf hingewiesen, wie ich den Eintragungstext formulieren wollte.

    Die Akte mit Grundbesitz habe ich noch. Ich habe den Verein angeschrieben, sie sollten die Liquidation durchführen und entsprechend anmelden. Nach Beendigung der Liquidation werde ich dann den Verein auch löschen.
    Falls die Liquidation nicht angemeldet wird, habe ich ein Problem. Aber darüber habe ich mir noch keine großen Gedanken gemacht.:confused:

    Viele Grüße

    Birgit-Vanessa

  • ich hab sie noch auf halde (leichte rückstände), werde aber sowohl die mit als auch die ohne grundbesitz löschen, mögen die sich darüber klar werden, wie sie das hinbekommen wollen

  • Ich habe heute mit meinen 4 Gebetsvereinen "tabula rasa" gemacht und die Vereine (jeweils ohne den geforderten Vermerk) wegen Verzichts auf die Rechtsfähigkeit aus dem Register gelöscht.

    Eine Mitteilung über die Löschung erhält auch das jeweilige Grundbuchamt zur Kenntnisnahme.

  • ich habe auch alle 3 hier bei uns existierenden Vereine gelöscht, jedoch ohne den geforderten Halbsatz.
    Hatte vorab darauf hingewiesen, dass ggf. eine normale Liquidation erforderlich ist, und hatte eine Frist gesetzt zur evtl. Stellungnahme. Hat sich niemand gerührt, so habe ich den Verzicht eingetragen.

    Nun sind sie dabei das hiesige Grundbuchamt mit Anträgen zu bombardieren. Arme Kollegen.

  • Man glaubt es nicht:

    Soeben ruft ein Notariat an: Ein ehemaliger Vorsitzender eines Gebetsvereines hat ein Problem: Der Verein ist aus dem Register wegen Verzichts auf die Rechtsfähigkeit gelöscht worden. Er möchte gerne eine "Nachtragsliquidation" haben.

    Ich habe dem Sachbearbeiter bei dem Notariat die ganze Story erklärt und ihm auch gleich gesagt, dass ich den Antrag auf Nachtragsliquidation ohne Zwischenverfügung sofort zurückweisen werde, da ja kein Liquidator bestellt war und keine Liquidation durchgeführt wurde. Ich habe ihn auch auf Rz. 766 in der 8. Aufl. von Stöber hingewiesen.

    Jetzt wird´s lustig (irgendwie freue ich mich :teufel:)

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