Hallo !
Habe einen Antrag auf Erlass eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses an den AG zustellen lassen. Der Postbeamte traf aber nur auf einen an der Adresse Beschäftigten . Reicht das als Zustellung aus ?
Zustellung an einen dort Beschäftigten
-
-
Hallo !
Habe einen Antrag auf Erlass eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses an den AG zustellen lassen. Der Postbeamte traf aber nur auf einen an der Adresse Beschäftigten . Reicht das als Zustellung aus ?
Ist der AG auch nur Beschäftigter? -
Es ist seine Wohnanschrift .
-
Hat der Antragsteller angegeben, dass das die Wohnanschrift ist oder ist das Deine Vermutung?
-
Es ist meine Vermutung !
-
Um sicher zu gehen einfach einen Gerichtsvollzieher als Justizbediensteten beauftragen oder einen Gerichtswachtmeister.
Die können dann vor Ort genau ermitteln ob es tatsächlich eine Wohnanschrift ist bzw. ordentlich die Zustellung vornehmen.
GGf mal ne EMA-Auskunft einholen, wo der Schuldner gemeldet ist.
Das könnte dann ein Indiz sein.Ansonsten halte die erfolgte Zustellung für unwirksam.
-
Es ist seine Wohnanschrift .
Es ist meine Vermutung !
Mit der Vermutung alleine kommst Du nicht weiter!
Schau mal in der Kommentierung zu § 178 ZPO. Da steht genau drin, wann und an wen zugestellt werden kann.
Daher musst Du zumindest wissen, was für ein "Beschäftigter" (§ 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) dort angetroffen wurde; er muss in der Familie beschäftigt sein (nicht z.B. der Hausmeister für den gesamten Block). -
grisu hat Recht. Im Übrigen: Wenn die Post nicht zustellen kann, kann ichs meistens auch nicht. Es sei denn der Zusteller hat vollends geschlampt.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!