Moin, auch auf die Gefahr hin, dass dieses Thema (totz Suche)schon mal im weiten Universum dieses Forums angesprochen wurde......
Folgender Fall:
Bank A ist Gläubigerin des Rechts III/1
Wir, Bank B, sind in III/2 eingetragen, haben uns die Rückgewähransprüche abtreten lassen und angezeigt.
Bank A schickt uns daraufhin die Löschungsbewilligung und den Grundschuldbrief.
Die Eigentümerin will mit uns nicht kommunizieren, so dass nicht davon auszugehen ist, dass wir sie dazu bringen können, den Löschungsantrag zu stellen.
Haben wir die Möglichkeit, das Recht zum löschen zu bringen?
§ 27 GBO sagt klar nein, aber gibt es da vielleicht ein "aber", das ich übersehen habe?
Danke für Eure Unterstüzung...
Michel