Hallo zusammen,
ich hab beim Durchsehen des Forums zu diesem Thema bisher nichts gefunden (Vielleicht bin ich auch schon betriebsblind...)
Vorliegender Fall:
Ein Schuldner befindet sich nach der Aufhebung seines Verbraucherinsolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensphase. Nun möchte er diese über die Zahlung eines Betrages an die Masse und mit Zustimmung der Gläubiger auf Zahlung einer Quote vorzeitig beenden.
Geht das? Kann man hier analog 213 InsO anwenden? Welche Vorschrift gilt hier sonst?
Vielen Dank für Tips und Infos.