Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit und des Herrschvermerks vor. Im herrschenden Grundbuch sind 4 Grundstücke eingetragen. Demnach müsste ich 4 Herrschvermerke jeweils zu den 4 Grundstücken eintragen, was ziemlich unübersichtlich wird. Der Notar hat dies aber ausdrücklich beantragt.
Meine Frage ist diese Eintragung von 4 Herrschvermerken grundsätzlich möglich und kann die Eintragung auch unter einer BV-Nr. in folgender Weise erfolgen: "5/zu 1, 2, 3 und 4...."?
Löwe