Hallo.. Mein Verfahren endet mit einem Vergleich, in dem eine Ratenzahlung bis Februar 2013 vereinbart wird. Die KGE lautet folgendermaßen: "Für den Fall, dass die Ratenzahlung seitens des Bekl. eingehalten und der gesamte Vergleichsbetrag an die Kl. gezahlt worden ist, verzichtet die Kl. auf Kostenerstattung. Die Kosten des Rechtsstreits werden dann gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Vergleichs trägt jede Partei selbst; diese werden ebenfalls gegeneinander aufgehoben."
Kl.-Vertreter möchte jetzt gerne die Gerichtskosten ausgeglichen haben. Ich bin grad etwas und frage mich, ob ich jetzt schon einen KFB machen soll, obwohl die KGE ja sowas wie aufschiebend bedingt ist.
Hat jemand von euch schon mal so was gesehen und einen Tipp für mich? Ich weiß nicht, ob ich dem RA einfach schreiben kann, dass ich mit dem KFB bis Februar warten würde.