Werte Mitlesende,
Vor mir liegt ein Pfüb-Antrag, in dem das Jugendamt seine seit 2005 gezahlten Leistungen gern zurückfordern würde.
Leistungszeitraum Sommer 2005 - Herbst 2009. Schuldner ist verheiratet und hat 1 weiteres Kind.
Pfändung in das Arbeitseinkommen ist gewünscht, und da frage ich mich, ob ich (aufgrund der Änderung der Unterhaltsberücksichtigung), zwei verschiedene Textbausteine á la
"Dem Schuldner verleiben zur Deckung...
... sowie 2/3 des diesen Betrages übersteigenden .... aus [fällige Rückstände bis 31.12.2007]"
sowie
"Dem Schuldner verleiben zur Deckung...
... sowie 1/2 des diesen Betrages übersteigenden .... aus [fällige Rückstände bis Herbst 2009]"
fertigen muss. Oder ist das obsolet, weil der DS sowieso nicht aufpasst, was 'zuerst' befriedigt wird?
Für den Fall der doppelten Ausführung - wie regelt ihr das praktisch? Quetscht Ihr das in das Formular ein
oder macht Ihr eine Anlage?
Mit großem Dank!