Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erteilung eines Fremdrechtserbscheins nach österreichischem Recht. Der Einantwortungsbeschluss sowie die Verlassenschaftsabhandlung liegen mir vor.
Nun können seit fast einem Jahr notwendige ausländische Urkunden (wie Geburtsurkunden und Sterbeurkunden der vorverstorbenen Geschwister, sowie eine Geburtsurkunde eines Erben) nicht beigereicht werden. Begründet wird dies mit zwei Kriegen in Serbien.
Nun meine Frage: Kann ich hier den Einantwortungsbeschluss für meine Erbfolge zugrundelegen und somit auf die Urkunden verzichten?