Das Vermessungsamt legt einen VN vor, in dem ein Flurstück geteilt wird. Durch die Teilung entsteht zum einen ein neus Flurstück mit einer neuen Fluckstücksnummer und einem neuen Beschrieb, zum anderen wird das alte Flurstück unter der gleichen Flurstücksnummer und dem gleichem Beschrieb, mit verkleinerter Fläche, fortgerführt.
Muss der VN vollzogen werden oder ist hier ein Antrag des Eigentümers notwendig? Im Falle eines Vollzugs: würdet Ihr unter einer oder unter zwei BV eintragen?