Fortsetzung einer GmbH & Co. KG nach Insolvenzplan?

  • Hallo :) ,

    folgendes Problem:

    Über das Vermögen einer GmbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Während des laufenden Verfahrens ist bereits ein neuer phG eingetragen worden.

    Nun ist die Eintragung einer Prokura angemeldet durch den neuen phG, vertreten durch den Geschäftsführer, angemeldet worden. Außerdem ist ein Schreiben eines Gläubigers eingegangen, aus dem sich ergibt, dass die GmbH & Co. KG sämtliche Gläubiger angeschrieben hat, um mit der „erfolgreichen Überwindung“ der Insolvenz zu werben.

    Daher habe ich mir die Insolvenzakte hinzugezogen. Aus der ergab sich, dass bereits im Oktober der Insolvenzplan durch Beschluss bestätigt worden ist. Dieser auch schon rechtskräftig.

    Das Insolvenzverfahren ist jedoch noch nicht aufgehoben, weil die Voraussetzungen des § 259 InsO noch nicht vorliegen.


    Aus dem Plan ergibt sich unter anderem, dass es Ziel ist, das Unternehmen zu erhalten. Es ist zwar nicht ausdrücklich von „Fortsetzung“ die Rede, aber das ist doch nicht erforderlich, oder?

    __________________________

    Fragen:

    • 1) Kann der neue phG nun „einfach so“ die Anmeldung zur Eintragung des Prokuristen vornehmen? Müsste dies nicht durch den Insolvenzverwalter erfolgen, weil das Insolvenzverfahren eben noch nicht aufgehoben ist? Solange das Insolvenzverfahren noch nicht gem. § 258 InsO aufgehoben ist, ist doch der Inso-Verwalter verpflichtet, die Anmeldungen vorzunehmen.
    • 2) Kann die Prokura nun überhaupt schon eingetragen werden? Müsste nicht zunächst die Fortsetzung der Gesellschaft –aufschiebend bedingt auf die Aufhebung des Verfahrens- [durch den Inso-Verwalter… oder nach Aufhebung durch den phG] zur Eintragung angemeldet werden?



    ODER

    • 3) Kann man die Prokura nun schon eintragen [wenn der Insoverwalter anmeldet] und verfristet die Akte dann weiter, bis vom Insogericht (oder irgendeinem Beteiligten oder durch meine Einsicht) die Mitteilung bekommt, dass das Verfahren aufgehoben wurde – woraufhin ich den entsprechenden Insovermerk [Aufhebung & Überwachung Insolvenzplan] eintrage UND dann die Beteiligten zur Anmeldung der Fortsetzung auffordere…



    Vielleicht hat der eine oder andere schon mal diesen Fall gehabt oder eine Idee. Danke! Schönes Wochenende!

  • Wir hatten einen ähnlichen Fall...
    Insolvenzverfahren wurde nach rechtskräftigem Insolvenzplan aufgehoben und die Gesellschaft wurde fortgesetzt. Eine Prokura wurde gelöscht.
    Angemeldet haben phG, der Kommanditist und der Insolvenzverwalter. Dieser ist auch mit der Überwachung der Durchführung des Insolvenzplanes betraut.
    Alles wurde zusammen eingetragen, nachdem sich die Rechtspflegerin den Insolvenzplan hat schicken lassen.
    Vielleicht konnte ich mit meinen Ausführungen etwas helfen ;)

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