Abänderung PKH + Antrag auf Ausgleichung GK

  • Hallo zusammen!

    Ich hoffe jemand kann mir helfen den Knoten in meinem Hirn etwas zu entwirren:

    Dem Beklagten wurde in erster Instanz beim AG PKH ohne ZB Bewilligt.

    In 2 Instanz bei dem LG hat er PKH für das Berufungsverfahren mit ZB bewilligt bekommen.

    In der 2 Instanz wurde sodann ein Vergleich geschlossen, wonach die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden.

    Der Kläger beantragt jetzt die Ausgleichung der GK.

    Gleichzeitig beantragt der Beklagte die Abänderung der PKH Bewilligung, da er nur noch Arbeitslosengeld bezieht und nicht in der Lage ist die Raten zu zahlen.

    Wie verfahre ich jetzt weiter? ich kann die Gerichtskosten ja nicht festsetzen und dann den PKH Beschluss abändern...

    Muss ich den Antrag auf Ausgleichung dann zurückweisen?

    Und kann ich als Gericht der I.Instanz überhaupt über die Abänderung entscheiden? Der Antrag auf Abänderung der PKH ist bereits eingegangen, als die Akte noch beim LG war...

    Danke im Voraus!! :)

  • Der Kläger beantragt jetzt die Ausgleichung der GK.

    Ob das zulässig ist, bestimmt sich nach § 31 GKG. Der Sachverhalt lässt weder erkennen, welche Kostenregelung in der ersten Instanz getroffen worden ist noch ob für die Berufungsinstanz § 31 Abs. 4 GKG zur Anwendung kommt.

    Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob und wann die PKH-Zahlungsmodalitäten für die Berufungsinstanz geändert werden, denn die PKH als solche bliebe auch dann erhalten, wenn die Zahlungspflicht aufgehoben würde.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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