Hallo zusammen. Wünsche allen einen guten Start in die neue Woche.
Ich bin nicht sicher, ich meine mal gehört zu haben, dass der Beschwerdewert von EUR 20.000 in 2007 wegfällt. ist das richtig bzw. ist jemanden was bekannt?
hmm, oder galt das nur für familiensachen?
Beste Grüße
Nichtzulassungsbeschwerdefrist - Gilt Beschwerdewert 20.000 noch in 2007?
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Anton79 -
29. Januar 2007 um 10:40
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weiß jemand davon`? über google finde ich nur die altregelung
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Von sowas habe ich nichts gehört. So hohe Werte haben wir am AG auch nicht.
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in EUR 20.000
Den Wert habe ich ja noch nie gehört. -
Das ist geregelt in § 26 Nr. 8 EGZPO, und durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz (dort Art. 9) verlängert worden bis 31.12.2011.
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wunderbar, dann gilt die 20.000 Grenze doch noch bis 2011. Besten Dank und schöne grüße
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ich sehe grade unter § 26 Nr. 8 EGZPO, dass die 20000 € grenze nicht gilt, wenn das Berufungsgericht die Berufung verworfen hat.
Seh ich das richtig? -
Gilt also nur nicht mit der 20.000 € grenze , wenn die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wurde?
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hallo,
also ich arbeite bei einem bgh-anwalt und kann das mit § 26 nr. 8 EGZPO nur bestätig. 20000 gilt jetzt bis 2011. in familienrechtssachen sind nzb´s weiter nicht möglich.
was meinst du mit als unzulässig verworfen? dann ergeht doch beschluss (wie zb bei verpasster frist) und gegen beschluss ist die rechtsbeschwerde das passende rechtsmittel?! da gibt es keine 20000 hürde.
bin aber nur semi profi.... -
Nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist § 544 ZPO mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Nichtzulassungsbeschwerde nur zulässig ist, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwerde zwanzigtausend EUR übersteigt. Die Geltungsdauer dieser Bestimmung ist durch Art. 9 Nr. 1 a) des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22. 12. 2006 (BGBl. I S. 3416) vom 31. Dezember 2006 bis zum 31. Dezember 20011 verlängert worden.
Beste Grüße
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