Ja und die außergerichtliche Aufforderung bringt da auch keinen Verzug? Na toll und jetzt
Ich denke mal, das war`s. Frage doch deinen Anwalt - der hat ja schließlich Jura studiert und hat die gleiche Ausbildung wie die Richter.
Fakt ist jedenfalls, dass das Zivilverfahren beendet ist und Punkt 4 des Vergleiches keinen vollstreckungsfähigen Inhalt darstellt. Die Gegenseite wird`s freuen. Du hast das doch sicher nicht verzapft und musst deswegen auch kein schlechtes Gewissen haben.