nochmals: Pfändung Anwartschaftsrecht

  • Nach meiner Meinung ist die Pfändung des Anwartschaftsrechts bei der Vormerkung gar nicht eintragungsfähig, sondern nur die Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs. Ich glaube hier auch schon mal etwas von einer LG-Entscheidung gelesen zu haben, die in diese Richtung geht, finde es aber jetzt auf die Schnelle nicht.

  • Vielleicht solltest Du noch einstellen, welches LG die Entscheidung getroffen hat, nebst Beschlussdatum und Aktenzeichen. Dann kann sich Lady Di darauf berufen.

  • Habe inzwischen herausbekommen, dass es sich um einen Beschluss des LG Bielefeld vom 1.10.2007, Az. 25 T 152/07 handeln soll. Kann man bestimmt dort anfordern.

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