OLG Düsseldorf, 01.02.2010, I-24 W 3/10
§ 788 ZPO für Zahlungsaufforderung
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law and order -
21. Februar 2007 um 18:19
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OLG Düsseldorf, 01.02.2010, I-24 W 3/10
Danke, hab die Sache dem Prozessgericht zurückgegeben, die werden sich freuen.....
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Hat jemand was neues an obergerichtlicher RS zur Frage der sachlichen Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung / Vollstreckungsandrohung ohne folgende tatsächliche Vollstreckungshandlung eines Vollstreckungsorgans bzw. -gerichts ?
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OLG Düsseldorf, 01.02.2010, I-24 W 3/10
Hiernach besteht ja die Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Festsetzung von Kosten der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung, wenn es nicht zur Zwangsvollstreckung aus dem Titel kommt.
Wie ist das, wenn der Gläubiger einem Räumungsantrag beim GVZ stellt, aber der Schuldner schon verzogen war, es also nicht mehr zur Räumung gekommen ist? -
M. E. ist durch die Beauftragung des GVZs der "außergerichtliche Bereich" verlassen worden - daher würde ich das Vollstreckungsgericht als für die Kostenfestsetzung zuständig ansehen.
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