Abschaffung des verbeamteten Gerichtsvollzieherwesens

  • dem Artikel von Benkelberg ist nichts,aber auch gar nichts hinzuzufügen.

    Lediglich zur Verstärkung sei angemerkt :

    Ich hatte einmal das Vergnügen in einer anhängigen Zwangsversteigerungssache in die Niederlande zustellen zu dürfen . Ich habe , dank meiner niederländischen Sprachkenntnisse , recht mühelos den zuständigen Deurwaarder herausgefunden und um Zustellung ersucht. Es tat sich nichts,ein Erinnerungsschreiben blieb unbeantwortet.Erst ein E Mail an die Zentralstelle des GV Wesens in das Haager Justizministerium brachte nach 7 Tagen die zugestellte Entscheidung zurück ,nebst einer Kostenrechnung von 185 Euro(!!!).So viel zur Steigerung der Effektivität bei Privatisierung .Und ohne Niederländischkenntnissen hätte ich aber dumm ausgesehen ...

  • Kann mir bitte jemand erklären, welcher Vorteil darin

    Zitat von der hessische Justizminister

    Nach dem Gesetzentwurf können Gläubiger innerhalb eines Landgerichtsbezirks frei wählen, welchen Gerichtsvollzieher sie mit der Vollstreckung beauftragen. Wir sind zuversichtlich, dass der Wettbewerb im Gerichtsvollzieherwesen zur Effizienzsteigerung im Vollstreckungsbereich führen wird.

    liegen soll?

    Es wird doch m.E. niemand ernsthaft auf die Idee kommen, einen GV zu beauftragen, der womöglich -zig km entfernt vom Schuldner sitzt. Weiter: was soll mir die Auswahlmöglichkeit bringen, wenn ich gegen einen Schuldner in einem auswärtigen LG-Bezirk vollstrecke und von daher auch die Wahrscheinlichkeit geringer ist, daß ich - im Gegensatz zum "eigenen" LG-Bezirk - aufgrund früherer Vollstreckungsaufträge einen Überblick vor allem über die Bearbeitungszeiten habe?

    Der "Wettbewerb im Gerichtsvollzieherwesen" wird womöglich dazu führen, daß die erhoffte Vollstreckungseffizienz erstmal dadurch beeinträchtigt wird, daß die GV's den einen oder anderen Gerichtstermin in eigener Sache wahrzunehmen haben, weil man sich untereinander über die Zulässigkeit des Internetauftritts oder sonstiger Werbung streitet. :ironie:

  • Die Privatisierung ist bereits seit ca. dem Jahre 2003 im Gespräch; durch meine guten Kontakte zu einem Landesverbandsvorsitzenden bin ich im Grunde nach gut auf dem Laufenden. Vorab: Ich bin gegen dagegen.

    So versucht man eine Kostendeckung zu bekommen, durch eine Anhebung der Gebühren auf den Faktor 2,0 - 3,0. Das jetzige System ist nicht kostendeckend. Wieso? - Mit Schaffung des neuen GVkostG im Jahre 2001 verfolgte der Gesetzgeber (in den Gründen) diese Kostendeckung. So viel die Theorie. In der Praxis kam nicht viel davon an. (Stichwort: Kleinkarierte Neider in den oberen Landesbehörden) Dabei erhebt der Gerichtsvollzieher die Gebühren gem. den DBGvkostG immer noch für den jew. Landesjustizfiskus. D.h. auch die Bezüge anderer Berufszweige innerhalb der Justiz werden vermutlich davon mitfinanziert. Aber das scheint egal zu sein. Lieber spart man sich vollends kaputt; ich hoffe das das Alte und Morsche bald zusammengebrechen wird. (sagte einmal Scheidemann bei der Ausrufung der Rep.) Vielleicht wird es dann endlich mal besser.

    Den Ausführungen des RA Benkelmann ist nichts hinzuzufügen. Ich wünschte mir mehr derartige Vollstreckungsrechtskenner in der Anwaltschaft, dann würde manches reibungsloser ablaufen. Wenn sich die Vollstreckung verzögert, dann nämlich nicht weil unser Berufsstand den ganzen Tag faulenzt, sondern weil wir nach wie vor unterbesetzt sind (zumindest in manchen Bundesländern) und weil wir genügend Fristen des 8. Buches einzuhalten haben. Weiterhin gibt es nicht einmal eine Urlaubsvertretung oder für Krankheit, dh. man hat alles danach wieder aufzuarbeiten. Fürsorgepflicht ? - Gibt es die noch?!.
    Wenn man die Gerichtsvollzieher privatisiert, dann verkauft die Justiz sehr wohl einen Teil seines Kernbereichs, denn wer greift den unmittelbar in die Grundrechte der Bürger ein? (Kindeswegnahme, Verhaftungen, Vorführungen, Pfändungen, Räumungen usw.) Ich brauche nicht Jurist zu sein, um zu konstatieren, daß man unter diesem Gesichtspunkt vorher wohl die UdGs oder Teile der Rechtspflegerschaft privatisieren könnte (ich sagte "könnte" - ich darf mir diese Anmerkungen in einem Rpfl-Forum erlauben ?!)
    Fakt ist: Die Justiz hat für die nächsten Jahre konkrete Sparvorgaben (weiß ich von meiner Verwaltung) und die gilt es umzusetzen. Durch eine GV-Privatisierung sind ca. 5000 Stellen bundesweit einzusparen. - Einzusparen? - Eher nicht, da der Grundsatz der Besitzstandswahrung greift, dh. ein Teil der nichtwilligen GVs landet als UdG oder als Rechtspfleger -ich kenne sogar einen Notarvert. als GV- im Innendienst und ist dort weiterzubeschäftigen, WENN es die Amtsangemessenheit überhaupt zulässt. Es gibt höchstrichterl. Rspr. des BVerwG, wonach die GV Tätigkeit nicht mit einer UDG Tätigkeit vergleichbar ist. Also bin ich mal insoweit gespannt, wie das ablaufen soll?!. Mit der SPD den Grünen und der PDS ist die Privatisierung derzeit -ein Bekannter hat insoweit ganz gute Kontakte- nicht zu machen und ohne GG-Änderung geht sowieso nichts. (Das hat sogar die Arbeitsgruppe der JMs festgestellt - man höre und staune)

    Ich trete endlich für die Novellisierung des ZV-Rechts ein. Ein demgemässer Entwurf, welcher gute Ansätze bringt, liegt mir bzw. uns vor. Leider hat man seit Monaten nichts mehr davon gehört. Er liegt vermutlich in einer Schublade eines Ministeriellen und versandet mit WV auf 2009. Man sieht einmal mehr, welchen Stellenwert die Justiz in diesem Lande hat. Kernbereich des Entwurfs ist die Zustellung einer Zahlungsaufforderung und danach die Einleitung des EV Verfahrens bzw. die Auskunftseinholung bei Dritten. (Ähnlich wie das Finanzamt vorgeht) Einen HB gibts nach wie vor. Die Schutzfrist des 903 beträgt nur noch 1 Jahr. Leider sind auch wieder einige bürokratische Hürden enthalten; klar, ein Praktiker nimmt wohl nie an der Erarbeitung einer Novelle teil?!.
    Fakt ist, daß der Gläubiger immer mehr auf seinen Forderungen sitzen bleibt und der unredliche Schuldner (es gibt durchaus auch andere!) sich eins lacht.
    Ich könnte hier ein gutes Beispiel vorbringen, sehe jedoch da offenes Forum davon ab.

    Bleibt abzuwarten was kommt, oder auch nicht. (Das Zustellrecht wurde nach ca. 120 Jahren geändert - vielleicht gibt es bis dahin die Welt nicht mehr)

    Ulti.

  • Viele Passagen des Herrn Benkelberg könnte ich unterschreiben.

    Allerdings sollte nicht vergessen werden,

    dass die Gerichtsvollzieher so unerfolgreich nicht sind. Man schaue sich einmal die Statistiken über die eingezogenen Gelder an. Außerdem führen viele Drittschuldnerermittlungen der Gerichtsvollzieher zu Vollstreckungsmöglichkeiten, die dem Gläubiger sonst nicht bekannt wären -- und damit auch wieder zu Geld,

    dass Gerichtsvollzieher oftmals erst als letzter Strohhalm beauftragt werden, nachdem Inkassoaufforderungen und sonstige außergerichtliche Tätigkeiten nicht zufriedenstellend verlaufen sind. Und dass Gerichtsvollzieher selbst dort (manchmal) was herausholen,

    dass sich die Zeiten dahingehend geändert haben, dass gewöhnlicher und oftmals sogar über das gewöhnliche Maß hinausgehender Hausrat schlicht nicht verwertbar ist,

    dass die Schuldnerschutzvorschriften immer weiter ausgebaut werden,

    dass die Gerichtsvollzieher permanent durch Justizverwaltungen gemaßregelt und gezüchtigt werden. So wird oftmals eine flexible Verfahrensausgestaltung, die allen Parteien helfen könnte, bereits im Vorfeld verhindert. Leider kann ich in diesem Zusammenhang nicht verschweigen, dass es sich bei den Prüfern der Justizverwaltung überwiegend um Rechtspfleger handelt. Viele dieser Prüfer (auch Bezirksrevisoren) sind mir in guter Erinnerung. Sie konnten sich in die Lage des GV und der Parteien hineinversetzen. Da waren erfolgreiche Verfahrenserledigungen problemlos möglich. Allerdings habe ich auch ne Menge der anderen Sorte kennengelernt/kennenlernen müssen. Man stellt sich in diesem Zusammenhang einmal vor, dass einem Gerichtsvollzieher die sofortige Verfahrenseinstellung und Rückgabe der Unterlagen an den Gläubiger aufgegeben wird, weil eine Erledigung durch Ratenzahlungen nicht -wie vorgeschrieben- sechs Monate, sondern neun Monate dauert,

    dass durchaus die Frage zu stellen ist, warum die Forderungspfändungen noch mmer den Umweg über das Vollstreckungsgericht gehen müssen. Diese Verfahrensverzögerungen sind unnötig und schaden letztlich dem Gläubiger. Leider ist auch in diesem Zusammenhang zu sagen, dass überwiegend die Rechtspfleger einer Übertragung negativ gegenüberstehen. Bitte kommen Sie mir nicht damit, dass Gerichtsvollzieher zum ERlass eines Pfändungsbeschlusses intellektuell nicht in der Lage sind. Das sollten sie angeblich schon hinsichtlich der EV nicht sein, aber trotzdem ist die Übertragung überwiegend positiv beurteilt worden. Im übrigen habe ich schon Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse von Rechspflegern gesehen, bei denen mit die letzten Haare ausgefallen wären, wenn ich noch welche gehabt hätte.
    Oder anders: Es gibt miserabel arbeitende Gerichtsvollzieher und miserabel arbeitende Rechtspfleger. Es gibt aber auch hervorragend arbeitende Rechtspfleger und hervorragend arbeitende Gerichtsvollzieher,


    dass ein vorgerichtliches Abwendungsverfahren, dass in einem Schritt zu einem Besuch des Gerichtsvollziehers und zu einem Titel führen könnte, bereits im Vorfeld geblockt wurde,

    dass die Politik sich wenig mit den Verhältnissen vor Ort auseinandergesetzt hat. Das merkt man unter anderem an den Ausführungen zur geplanten Konkurrenz unter Gerichtsvollziehern. Wer daran glaubt, dass dadurch die Effektivität gesteigert wird, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Das Gegenteil ist richtig: In vielen Fällen ist der Gerichtsvollzieher quasi ein Betreuer für den völlig überforderten Schuldner. Da werden Dinge geregelt, die mit Sicherheit nicht mehr geregelt werden können, wenn pro Tag sieben Vollstrecker bei Erna Müller auflaufen...,

    dass Gläubiger nicht selten leichtfertig Geschäfte mit Personen abschließen, bei denen nun einmal nichts zu holen ist. Da kann kein Gerichtsvollzieher dieser Welt und auch nicht der Aprilscherz aus Moskau mehr was ausrichten. Das sollte sich vielleicht auch der ein oder andere Anwalt vergegenwärtigen, wenn er einen Vertrag mit den Mandaten abschließt.

    So, genug für heute. Ansonsten müsste ich auch noch um den Eimer bitten.

  • Kann mir bitte jemand erklären, welcher Vorteil darin [...] liegen soll?



    durch feste und ausschließliche zuordnung von zuständigkeiten nach bezirken ergibt sich folgende lage: der in seinem bezirk temporär oder kontinuierlich überlastete (oder einfach nur ohne hinreichende vertretung urlaubsabwesende) GVZ häuft aufträge an, deren erledigung sich übermäßig hinzieht, ohne alternativmöglichkeiten für den gläubiger. in nachbarbezirken nicht ausgelastete kollegen, die kapazitäten frei hätten, können diese nicht einbringen. warum dieses potential nicht nutzen? natürlich würde man auch künftig den hauptsächlich für den bezirk zuständigen GVZ standardmäßig ansprechen, aber wenn derjenige innerhalb der gewünschten erledigungszeit nicht kann oder will, dann kann ein anderer gefunden werden. dieser flexiblere einsatz der vorhandenen kräfte erscheint mir durchaus sinnvoll und vorteilhaft.

  • In Zeiten temporärer oder permanenter Überlastung kann und muss die Justizveraltung/Dienstaufsicht auch heute für Verbesserungen sorgen.

    Im übrigen wäre dann zu überlegen, ob man nicht das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter aufweichen und insoweit einen Wettbewerb einführen sollte. Denn auch in den Bereichen gibt es Verzögerungen, die nicht hinnehmbar sind.
    Lustig ist dann insbesondere dann, wenn ein Urteil in einem einfach gelagerten REchtsstreit nach zwei Jahren ergeht, der Gerichtsvollzieher aber bereits sechs Wochen nach Eingang des Vollstreckungsauftrages angepault wird, weil er -angeblich- noch nichts unternommen habe.
    Ob der GV bereits neunmal an Ort und Stelle war, aber schlicht und ergreifend niemanden angetroffen hat, interessiert dabei auch niemanden...

  • Ich will jetzt um des Servers willen nicht den ganzen Beitrag zitieren,
    aber unterschreiben kann ich alles.
    Leider ist es so, dass unser Gesetzgeber nicht die Weisheit hat, die man von ihm eigentlich erwartet.

  • natürlich würde man auch künftig den hauptsächlich für den bezirk zuständigen GVZ standardmäßig ansprechen, aber wenn derjenige innerhalb der gewünschten erledigungszeit nicht kann oder will, dann kann ein anderer gefunden werden. dieser flexiblere einsatz der vorhandenen kräfte erscheint mir durchaus sinnvoll und vorteilhaft.

    Ich habe "freie Auswahl innerhalb des LG-Bezirks" so verstanden, daß es damit den "für den Bezirk zuständigen GV" (im Sinne "von eines GV-Bezirks innerhalb des AG-Bezirks") gerade nicht mehr geben soll.

    Dann würde ein GV es sich aber sicherlich mehr als einmal überlegen, ob er einen Auftrag ablehnt...

  • freie Auswahl ist wohl in der Tat so gemeint,wie mein Vorposter schreibt.

    Weiß der liebe Himmel warum unsere Politik permanent dem neoliberalen Gequatsche vom Wettbewerb , der angeblich alles besser richtet,auf den Leim geht . Man kann tagtäglich in allen Bereichen der Wirtschaft sehen wohin das führt.Und da ist durchaus nicht alles positiv!

    Wie heißt es doch so schön : von allen Problemen , die Politiker zu lösen vorgeben , sind Politiker das größte !

  • @benkelberg: Kann ich alles voll und ganz unterschreiben. Was ich in meiner Zeit als Zwangsvollstreckungsrechtspfleger erlebt habe, von Erpressungsversuchen a la " na dann nehme ich mir eben das Leben" bis zum Daimlerschlüsselschwingenden OV-Aspiranten (der PKW gehörte "natürlich" der Ehefrau) habe ich wohl zu ziemlich alles mitgemacht. Und was die Lügen der Schuldner im OV-Verfahren angeht - ich hätte mit Sicherheit auf mein Gehalt verzichten können, hätte ich für jede Lüge einen € bekommen.
    @B. Masanneck: Zum letzten Satz deines Postings::daumenrau:daumenrau

  • @benkelberg: Kann ich alles voll und ganz unterschreiben. Was ich in meiner Zeit als Zwangsvollstreckungsrechtspfleger erlebt habe, von Erpressungsversuchen a la " na dann nehme ich mir eben das Leben" bis zum Daimlerschlüsselschwingenden OV-Aspiranten (der PKW gehörte "natürlich" der Ehefrau) habe ich wohl zu ziemlich alles mitgemacht. Und was die Lügen der Schuldner im OV-Verfahren angeht - ich hätte mit Sicherheit auf mein Gehalt verzichten können, hätte ich für jede Lüge einen € bekommen.
    @B. Masanneck: Zum letzten Satz deines Postings::daumenrau:daumenrau



    In allen Punkten: [Blockierte Grafik: http://www.foreno.de/images/smiles/zustimm.gif]

    Die ZV-Erfahrungen habe ich auch schon in den 80ern gemacht, womit man die lange Zeit des Schuldnerschutzes bestens dokumentieren kann. Die berufen sich ja fast schon auf Gewohnheitsrecht...

  • Weiß der liebe Himmel warum unsere Politik permanent dem neoliberalen Gequatsche vom Wettbewerb , der angeblich alles besser richtet,auf den Leim geht . Man kann tagtäglich in allen Bereichen der Wirtschaft sehen wohin das führt.



    das kann man in der tat tagtäglich selbst erfahren, denn dort wo der wettbewerb intakt ist, führt selbiger immer zum bestmöglichen resultat für den kunden/bürger. jeder der mal einkaufen war bzw. irgendeine privatrechtliche dienstleistung in anspruch genommen hat, wird das bestätigen können: wo leistung und service nicht stimmen, geht man nicht unbedingt wieder hin. man sucht sich vielmehr den anbieter, der den eigenen befürfnissen am besten entspricht.

    beim monopolisten geht das nicht. dass monopole -auch regionale- deshalb für die bestmögliche entfaltung des marktes schädlich sind, ist ja volkswirtschaftlich gesicherter fakt, bedarf an sich keiner diskussion mehr; dafür gibt es in deutschland und der EU monopolbehörden, die dies überwachen und zu unterbinden suchen.

    der GVZ würde nach dem angedachten modell nicht mehr selbstverständlich jeden auftrag des bezirks bekommen; andererseits müsste er sich auch nicht überfordern lassen. er kann dann selbst durch sein verhalten steuern, ob er viel arbeit für viel geld oder lieber weniger leisten will; ob er einen auftrag nach den zeitlichen vorgaben des gläubigers annehmen will oder nicht. der kunde/gläubiger kann sich jedenfalls einen GVZ suchen, der den auftrag möchte und ggf. zeitnah erledigen kann.

    ich sehe eigentlich keine nachteile.

  • wenn eines sicher ist , dann ol `s reaktionen ...

    eben deswegen ,weil der wettbewerb zu dem von dir richtig geschilderten ergebnis führt , hat er im bereich der rechtssetzung,rechtsfindung und rechtsdurchsetzung nichts zu suchen .

    die folgen sind für meine begriffe geradezu gefährlich bis asozial.

  • wenn eines sicher ist , dann ol `s reaktionen ...

    eben deswegen ,weil der wettbewerb zu dem von dir richtig geschilderten ergebnis führt , hat er im bereich der rechtssetzung,rechtsfindung und rechtsdurchsetzung nichts zu suchen .

    die folgen sind für meine begriffe geradezu gefährlich bis asozial.



    :daumenrau

  • ok, ich habe versucht, ein paar mögliche vorteile herauszuarbeiten.

    die tendenz hier im thread ist nun aber offensichtlich überwiegend negativ; nur vermisst man bisher konkrete angaben von den gegnern des beliehenenmodells, welche genauen nachteile sie denn befürchten. der thread beinhaltet bisher eigentlich nur pauschalkritik und allgemeine erwägungen zum schuldnerschutz und der verschuldungsmentalität in deutschland.


  • Und wenn ich das tue, und ich war erfolggreich, dann muss ich das gute Geld mal einige Zeit beiseite legen: Wenn nämlich der Schuldner jetzt in die Insolvenz trudelt, dann verlangt der Inso-Verwalter das ganze gute Geld wegen inkongruenter Befriedigung wieder heraus.



    Zunächst ist dies aber nur dann ohne weiteres möglich, wenn die Vollstreckung nicht früher als drei Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden hat (§ 131 Abs. 1 InsO).

    Im Übrigen halte ich das auch für richtig, es dient nämlich dem Ziel der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung. Ein Schuldner ist erfahrungsgemäß nämlich sehr viel früher als drei Monate vor dem später gestellten Insolvenzantrag zahlungsunfähig und damit insolvenzreif. In dieser Krise des Schuldners soll es dann nicht mehr darauf ankommen, ob der Gläubiger einen schnellen Gerichtsvollzieher hat etc.

    Wie führt der BGH dazu so schön aus: "In der Krise des Schuldners ist es dem Gläubiger verwehrt, sich mit Hilfe staatlicher Hoheitsmaßnahmen Vorteile zu verschaffen, die dem Zweck der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung, der der Insolvenzordnung innewohnt, zuwiderlaufen.

  • junge junge ol, nun stellst du dein licht aber unter den scheffel !

    der wettbewerb kennt nur einen sieger , denjenigen mit dem größten gewinn und zwar unabhängig davon wie der gewinn zustande gekommen ist.anders gesagt : der egoismus ist das benzin im motor des kapitalismus.

    und das übertrage nun mal bitte auf ein rechtssystem , das wie das unsere einer ganzen reihe von zielen , grundrechten , interessenausgleich , sozialen folgen etc unterworfen ist und auch nur so konstruiert werden kann.

    leuchtet dir da jetzt was ein ?

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