Wieder mal ein Problem aus den neuen Bundesländern:
Dem Grundbuchamt liegt ein Antrag auf Eintragung von Dienstbarkeiten (Anlagenrechtsbescheinigungen) in vielen Grundbüchern vor.
Vor Eingang dieses Antrages ging zu einem Wohnungsgrundbuch der Zuschlagsbeschluß zur Kenntnisnahme ein. Außerhalb des Grunbuches hat sich demnach ein Eigentumsübergang vollzogen. Ein Ersuchen des ZVG ist bisher nicht eingegangen.
Frage: Kann die Anlagenrechtsbescheinigung problemlos vollzogen werden ?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Prcilla