Zwangsverwaltung und eingesetzte Hausverwaltung

  • Hallo, ich brauche bitte einen Rat, da ich mich seit kurzem mit Zwangsverwaltung beschäftige und im Kollegenkreis und Forum zu dem Thema bisher nichts gefunden habe.
    Folgender Fall:

    Seit 2001 läuft eine Institutsverwaltung für ein großes Objekt (223 Wohn- und Gewerbeeinheiten). Von Beginn an wurde die bisher eingesetzte Hausverwaltung vor Ort beibehalten, da die Bank so ziemlich am anderen Ende der Republik ihren Sitz hat. Dagegen lässt sich ja, wenn man die Entfernung und die Größe des Objekts berücksichtigt, erst einmal nichts einwenden. Bei der Überprüfung des vorletzten Jahresberichts habe ich festgestellt, dass seit Ende 2005 Rechnungen von zwei Hausverwaltungen durch die Institutsverwalterin beglichen werden. Natürlich habe ich bei ihr nachgehakt und sie beruft sich auf eine Absprache mit meiner Vorgängerin, von der in der Akte natürlich kein Vermerk zu finden ist. Sie begründet es so - die eine Hausverwaltung sei vor Ort Ansprechpartner "in technischer Hinsicht" und die andere "unterstützt in der kaufmännischen Verwaltung". Außerdem spare sie so 9.000,- € im Jahr ein. Die Einsparung lässt sich anhand des letzten Jahresberichts auch nachvollziehen (vorher ca. 44.000,- €/Jahr, jetzt "nur" noch 39.000,- € - sind zwar nicht ganz 9.000,- €, aber immerhin ;)). Mein Problem dabei ist nur - überträgt sie mit dem kaufmännischen Teil nicht eigentlich Sachen, die ihre Aufgabe wären? Meine Vermutung ist, dass sie mit dem kaufmännischen Teil gar nichts zu tun hat, da die Ordner zum Jahresbericht direkt von der kaufmännischen Hausverwaltung gebracht und auch abgeholt werden, wie ich jetzt mitbekommen hab. Dazu kommt, dass die Institutsverwalter alle zwei Jahre von der Bank ausgetauscht werden, aktuell habe ich schon wieder einen Antrag auf dem Tisch.

  • Zunächst mal: Doppelt einstellen verhilft dir auch nicht zu schnelleren Antworten ;).(Edit by Stefan: die doppelte Einstellung ist nunmehr beseitigt!)
    Dass sich die Institutsverwaltung einer vor Ort ansässigen Hausverwaltung bedient ist nicht ungewöhnlich und zunächst mal auch nicht zu beanstanden. So wie du den Fall schilderst, kommt jedoch der Verdacht auf, dass hier sie Sache quasi als "kalte Zwangsverwaltung" unter dem Deckmäntelchen der Institutsverwaltung daher kommt. Der Verwalter nickt die Tätigkeit und Abrechnung der Hausverwaltung nur noch ab und das Gericht soll das ganze dann auch noch akzeptieren. Dafür spricht auch der regelmäßige Wechsel der Verwalter.
    Ich denk ich würde hier dem Institutsverwalter mal genau auf die Finger schauen und bei ernsthaften Bedenken einen "ordentlichen" Zwangsverwalter bestellen. Wenn der Bank das nicht passt, soll sie sich beschweren oder den Antrag zurücknehmen.
    Denn wenn die Institutsverwaltung wirklich nicht koscher ist und auch im Zahlungsverkehr oder sonstigen Tätigkeit Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, heißt es hinterher "Aber das Gericht hat doch alles überwacht" und du steckst richtig mit drin.

  • Zunächst mal: Doppelt einstellen verhilft dir auch nicht zu schnelleren Antworten ;).(Edit by Stefan: die doppelte Einstellung ist nunmehr beseitigt!)
    Dass sich die Institutsverwaltung einer vor Ort ansässigen Hausverwaltung bedient ist nicht ungewöhnlich und zunächst mal auch nicht zu beanstanden. So wie du den Fall schilderst, kommt jedoch der Verdacht auf, dass hier sie Sache quasi als "kalte Zwangsverwaltung" unter dem Deckmäntelchen der Institutsverwaltung daher kommt. Der Verwalter nickt die Tätigkeit und Abrechnung der Hausverwaltung nur noch ab und das Gericht soll das ganze dann auch noch akzeptieren. Dafür spricht auch der regelmäßige Wechsel der Verwalter.
    Ich denk ich würde hier dem Institutsverwalter mal genau auf die Finger schauen und bei ernsthaften Bedenken einen "ordentlichen" Zwangsverwalter bestellen. Wenn der Bank das nicht passt, soll sie sich beschweren oder den Antrag zurücknehmen.
    Denn wenn die Institutsverwaltung wirklich nicht koscher ist und auch im Zahlungsverkehr oder sonstigen Tätigkeit Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, heißt es hinterher "Aber das Gericht hat doch alles überwacht" und du steckst richtig mit drin.




    Vollkommen zutreffend in jeder Hinsicht. Es ist manchmal etwas unbequem sich mit der konkreten, vorgeschlagenen "Person des Zwangsverwalters" im Hinblick auf seine Eignung (§ 150a Abs. II) zu befassen. Zur Eignung zählt meines Erachtens im weitesten Sinne auch, dass es dem Verwalter dienstlich von der Bank ermöglicht wird, sich mit einem gewissen Anteil seiner Arbeitszeit mit diesem Verfahren zu befassen. Deshalb sollte man nicht einfach akzeptieren, wenn es heißt: weitere Verwaltungsfirma ist in diesem großem Umfang notwendig, weil dies Zeitgründe erfordern. Dann erschiene mir der Vorgeschlagene nicht geeignet, denn wie Anta schon sagt, soll er nicht nur als Deckmantel herhalten, die eigentliche Aufgabe aber von anderen durchgeführt werden.

  • Danke für die Hinweise - werde die letzte RL natürlich genau prüfen, auch wenn ich mich dafür wieder 2 Tage einschließen kann (über 50 Seiten und 3 fette Ordner :eek: ). Der Antrag auf Wechsel des Institutsverwalters gibt mir ja auch eine guten Anlass, die Institutsverwaltung an sich mal zu überprüfen.
    Das doppelte Einstellen war natürlich keine Absicht :oops: .

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