Das kommt wieder einmal auch auf die landesrechtlichen Bestimmungen an.
Einen Grund für einen entsprechenden Vorschuss würde ich nicht sehen, sofern nicht:
a) Ein ärztlicher Nachweis über die Reiseunfähigkeit mit dem ÖVPN geführt wird.
und
b) Die Benzinkosten für die Anreise nicht vorgeschossen werden können.