Rechtspfleger - Jura

  • Hi Leute hab da ne Frage zu der ich noch keine Infos gefunden hab. Und zwar muss man ja nach abgeschlossenem Rechtspflegerstudium wenn man übernommen wird mindestens 5 Jahre im öD arbeiten, ist ja soweit alles klar. Aber angenommen man möchte nach dem Rechtspfleger- gleich ein Jurastudium anfangen um vielleicht einmal in ferner Zukunft^^ Richter oder Staatsanwalt zu werden, kann man dann die 5 Jahre weglassen?

    Gruß, der Fozzy

  • denke, dass du anfragen kannst, ob du z.b. auf eine halbe stelle dich einstellen lassen kannst, um nebenbei zu studieren und nichts zurückzahlen zu müssen. aber ganz? denke ich eher nicht

  • Den Einstellungs-OLG's geht es bei der Studentensuche auch eher darum, Nachwuchskräfte für die eigenen Stellen zu schaffen und nicht etwa um jemanden einfach eine Ausbildung zu vermitteln, wie es sonst an einer Hochschule, (oder FH) üblich ist.

    Außerdem ist das Rechtspflegerstudium eigens für den Dipl.-Rpfl. zugeschnitten und nicht dafür gedacht, eine volljuristische Ausbildung zu ersetzten oder vorzubereiten.
    Rechtspfleger sind Fachjuristen und auf ihrem Rechtsgebieht hochqualifizierte Spezialisten. Wenn du Richter oder Staatsanwalt werden möchtest, hast du mit einem Rechtspflegerstudium zwar schon exzellente Vorkenntnisse, hast dich leider aber auch für einen großen Teil der 3 Jahre umsonst gequält (z.T. ist es wirklih eine Quahl...:( ), weil vieles in einem Jurastudium nicht, oder nicht so intensiv, vermittelt wird (z.B. wurden Vollstreckungssachen dem Rechtspfleger vollständig, mit ganz wenigen Ausnahmen, übertragen. - Das braucht ein Richter also grds. nicht)

  • In Hessen wird eine Reduzierung der Arbeitszeit um Jura zu studieren grds nicht genehmigt. Das Rpfl Studium kostet das Land ein Heidengeld. Da ist dann die Begeisterung danach eher gering, wenn der frisch gebackene Rpfl nebenbei Jura studieren will.

    Soweit ich weiß, wird der Rückzahlungsbetrag aber bis zum Abschluss und damit einer potentiellen Übernahme in den Staatsdienst nach dem Jurastudium gestundet. Sofern man die Übernahme in den Staatsdienst jedoch nicht schafft (ca. 90-95 % der Jurastudenten) darf man den Betrag dann nach dem Jurastudium zurückzahlen.

  • In Baden-Württemberg wird eine Rückzahlung der Ausbildungskosten gestundet, wenn man ein Studium (oder Ausbildung) beginnt, mit dessen Abschluss man später im Staatsdienst beschäftigt wird/werden kann (z.B. Lehramt aber auch Jura).
    Ob bei Abschluss des weiteren Studiums sich noch jemand an eine Rückzahlung erinnert, wenn es danach nicht in den Staatsdienst geht, ist ein Risiko, das man vermutlich eingehen kann.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Soweit ich weiß, ist es (zumindest in NRW) so, dass man nach dem Rechtspflegerstudium noch Jura studieren kann und die Rückerstattung der Ausbildungskosten gestundet wird bzw. gar nicht verlangt wird, solange man sich verpflichtet, nach Beendigung des Studiums zurück in den Staatsdienst zu kommen.
    Ob man die Ausbildungsgebühren zurück erstatten muss, wenn man nach dem Studium nicht die Möglichkeit erhält, in den öffentlichen Dienst zurück zukehren, weiß ich nicht, aber ich habe irgendwo gehört, dass man die Kosten dann nicht mehr zurück zahlen muss.

  • ruki@:

    Naja, wenn ich daran denke , dass die beiden OLG's in Ba-Wü Anwärter erheblich über Bedarf einstellen um dann anschließend möglichst wenige davon zu übernehmen , kommen mir leise Zweifel an Deiner Aussage , dass nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird.
    Immerhin ist das Land scheinbar so reich, dass es sich leisten kann , die anderen Bundesländer großzügig mit Anwärtern zu versehen , die selbst nicht übernommen werden.
    So ist es z.B. letztes Jahr geschehen, als 12 Ba-Wü-Anwärter in Hessen eingestellt wurden ( Gott sei Dank ! ).
    Im Jahr davon hat Bayern von der hiesigen Einstellungspolitik profitiert.
    Mal gespannt , wer dieses Jahr von den anderen Bundesländern dran ist :D .

  • Ist ja schon mal alles interessant zu lesen, danke für die ganzen Antworten :). Und wenns noch mehr Infos gibt, immer her damit :D.

    Gruß, der Fozzy

  • So ist es z.B. letztes Jahr geschehen, als 12 Ba-Wü-Anwärter in Hessen eingestellt wurden ( Gott sei Dank ! ).
    Im Jahr davon hat Bayern von der hiesigen Einstellungspolitik profitiert.
    Mal gespannt , wer dieses Jahr von den anderen Bundesländern dran ist :D .


    Haben die anderen Bundesländer denn selbst nicht genügend "g'scheite" Anwärter oder warum übernehmen die relativ viel (12!) aus BaWü?

  • Aber wieso stellt dann BaWü so viele Anwärter mehr ein als sie brauchen? Ich mein das Studium ist ja net grade billig oder ist die Durchfallquote im Studium so hoch dass über Bedarf eingestellt werden muss?

  • hallo steinkauz

    ...wenn das so ist, hast du wohl recht.
    jedenfalls was BaWü angeht. hier in niedersachsen lässt sich eine ganz andere einstellungspolitik erkennen. (ist wohl wirklich eine frage des geldbeutels des landes)

  • Aber wieso stellt dann BaWü so viele Anwärter mehr ein als sie brauchen? Ich mein das Studium ist ja net grade billig oder ist die Durchfallquote im Studium so hoch dass über Bedarf eingestellt werden muss?


    Womöglich geht es weniger ums Durchfallen als darum, die Crème de la Crème abzuschöpfen. Je mehr Anwärter, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest ein paar dabei sein werden, die einen sehr guten Abschluss machen (und dann gern übernommen werden). Wenn genügend Geld da ist ...

  • @WackelDackel:

    Richtig erkannt:daumenrau .
    So auch die offizielle Begründung der hiesigen OLG's zur Einstellungspolitik.

    Das verursacht natürlich einen entsprechend hohen Druck bei den Anwärtern wegen der Vielzahl an Konkurrenten.

  • bin ja rpfl. in nds. und hab mit hamburgern und bremer zusammen die fh besucht....mein erfahrung in nds. wird auf die note geachtet. in bremen jedoch irgendwie nicht so...wie ist es in anderen bundesländern? kursieren da vor den prüfungen auch immer die gerüchte, nur ab befriedigend wird eingestellt????finde ja, dieses studium mit befriedigend abzuschließen, soll schon was heißen. war ja nicht grad einfach

  • Jaja, immer das selbe...die Gerüchte sind immer am kursieren! Keiner weiß wirklich was genaues, aber alle reden mit! Panikmache ist hier schon zum Volkssport geworden!:eek:
    Am Besten man gibt alles und dann wird das schon! Da ist doch Nds. echt noch das sicherste Bundesland!
    Auch Berlin wollte mich damals haben und da hätte ich einen Zettel unterschreiben müssen, dass ich zu 100% davon ausgehe, dass ich nicht übernommen werde!:gruebel:.....Da ist also auch nix mit 5 Jahre öD!

  • über welches olg bist du eingestellt?also ganz ehrlich, hab noch von niemanden gehört, der letztlich nicht irgendwo übernommen wurde....erst recht nicht, solange ich an der fh war

  • Also ich bin über Oldenburg eingestellt und ich mache mir ehrlich gesagt auch nicht so die Sorgen, dass ich nicht übernommen werde!:)

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