Hi Leute hab da ne Frage zu der ich noch keine Infos gefunden hab. Und zwar muss man ja nach abgeschlossenem Rechtspflegerstudium wenn man übernommen wird mindestens 5 Jahre im öD arbeiten, ist ja soweit alles klar. Aber angenommen man möchte nach dem Rechtspfleger- gleich ein Jurastudium anfangen um vielleicht einmal in ferner Zukunft^^ Richter oder Staatsanwalt zu werden, kann man dann die 5 Jahre weglassen?
Gruß, der Fozzy