Löschung Rückauflassungsvormerkung

  • Im Grundbuch ist eine Rückauflassungsvormerkung für den Berechtigten B eingetragen. Der Berechtigte B ist verstorben.

    Die Rückauflassungsvormerkung wurde im Rahmen des Übergabevertrages von Vater = B auf Sohn = jetziger Eigentümer eingetragen und sichert den Rückübertragungsanspruch des B ab, wenn
    a) der Sohn = E kinderlos vorversterbt oder
    b) der Sohn das Grundstück ohne Zustimmung des B veräußert oder belastet oder
    c) gegen den Sohn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
    In den vorgenannten Fällen kann der B die Rückübertragung auf sich verlangen.

    Nun beantragt der E die Löschung der Rückauflassungsvormerkung aufgrund Sterbeurkunde.

  • Löschen kannst du nur mit formgerechter Löschungsbewilligung der Erben des B (incl. formgerechter Erbnachweis).
    E hätte ja schon vor dem Tod des B das Grundstück verkauft haben können.
    Siehe meine Frage vom 05.10.06 (Löschung einer Rückauflassungsvormerkung).

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • @Lieselotte:

    Du musst zuerst noch die Bewilligungsurkunde prüfen. Mittlerweile werden die Rück-AV ja oft so bestellt, dass sie mit Tod des Berechtigten erlöschen, was natürlich auch eingetragen sein sollte, somit die Rück-AV befristet bestellt und wenn eingetragen auch wirksam entstanden ist.

    Die hiesigen Notare haben auch bereits in der Bestellungsurkunde eine Vollmacht für den Erwerber dahingehend, bei Tod des Berechtigten die Löschung beantragen zu können.

    Sollte keiner dieser Fälle auf dein Problem zutreffen, so ist die Löschung nur wie emerson schon ausgeführt hat, nur mit Löschungsbewilligung der Erben möglich.

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