Bürgschaftsurkunde verloren - gerichtl. Aufgebotsverfahren zulässig?

  • Die von mir gefundene Lösung:

    Bürgschaft ist nicht geeignet für das Aufgebotsverfahren, nachdem eine notwendige materiellrechtliche Vorschrift, die das Aufgebotsverfahren eröffnete (vgl. § 946 I ZPO), in diesem Falle nicht existiert.

    Habe den Beschluss bereits erlassen.

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