Kontoauszüge



  • Oh, das ist natürlich auch hart. Klar, dass da die Staatskasse einspringen muss um ihren Urlaub zu retten :wechlach:. Ich glaube manchmal, dass bei uns PKH eigentlich gar nicht geprüft wird. Vor allem nicht, wenn es um die Anzahl der Personen geht. Da bekommen schnell mal eine Mutter und ihre sechs minderjährigen Kinder jeder einzeln im Verfahren PKH bewilligt. Ach ja. Warum auch nicht...

  • Unglaublich: Heute ein Kläger zwei Monate kein Geld bekommen, aber einen Kredit über 4000,00 in einer Summe abgelöst Vorher waren erhebliche Bareinzahlungen auf dem Konto eingegangen Konto natürlich nun im Minus. Ach ja, und eine monatliche Sparrate von 100,00.

    Das mit den Kontoauszügen sprengt meine künsten Erwartungen.

  • Ach ja, und eine monatliche Sparrate von 100,00.



    Das finde ich eh immer gut. Erzählen uns, dass sie den Fensterkitt raukratzen, um in der zweiten Hälfte des Monats noch was zu essen zu haben. Wenn Du aber auf Kontoauszüge für einen längeren Zeitraum bestehst, findet man Kapitallebensversicherungen, Prämiensparen und ... mal eben eine hohe Überweisung auf das Konto der Tochter oder nicht antragstellenden Ehefrau.



  • Leider kommt man m. E. regelmäßig nicht umhin, vor Prozessbeginn bereits bestehende Anschaffungskredite als besondere Belastung zu berücksichtigen.



    War die Übernahme von Zahlungsverpflichtungen weder angemessen noch notwendig, oder ermöglicht der Rechtsuchende durch eine entsprechende unvollständige Erklärung nicht eine entsprechende Überprüfung, so haben die Tilgungsraten für derartige Verbindlichkeiten ohne Berücksichtigung zu bleiben.[1]

    [1] OLG Köln, Beschl. 12.09.1995, FamRZ 1996, 873; OLG Bamberg, Beschl. 19.03.1986, JurBüro 1987, 134; LAG Schl. Holst., Beschl. 25.01.1989, MDR 1989, 485; OLG München, Beschl. 02.05.2005, MDR 2006, 112; BGH, Beschl. 15.11.1989, FamRZ 1990, 389 f.

    Dieser Rechtsgedanke ist hier völlig unbekannt. Da wird alles, aber auch wirklich alles einfach abgezogen. Ich habe es gerade wieder angetestet und einen Antrag eingereicht, in dem nur die monatliche Rate angegeben war. Keine Angabe zum Grund des Kredites, zur verbleibenden Laufzeit , kein Nachweis, dass die Raten überhaupt gezhalt werden (Kontoauszüge will sowieso keiner sehen). Ergebnis: PKH ohne Raten.

  • Ergebnis: PKH ohne Raten.


    Hat ein Richter bewilligt? Dann wundert es mich nicht. Hier überm Regenbogen bekommen Hans und Franz PKHoR - auch solche mit 200.000 EUR Vermögen. :eek: Ich bin dann allerdings auch so dreist und hebe nach Überprüfung nach Abschluss des Verfahrens einfach auf. Beschwert hat sich noch niemand. :teufel:

  • Ich bin dann allerdings auch so dreist und hebe nach Überprüfung nach Abschluss des Verfahrens einfach auf. Beschwert hat sich noch niemand. :teufel:



    Kann man machen.

    Ich mach`s hier allerdings nicht, da ich nicht der Dämel sein will, der die Akte vom OLG um die Ohren gehauen bekommt, obwohl ich es besser weiß und eigentlich der Richter der Mist verzapft hat.

    Ich tobe mich da eher in den BerH-Sachen aus. Da ich ich das Verfahren von Beginn an in der Hand und muss nicht mit vermurksten Akten weiterarbeiten.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • So, da sind mir doch wieder zwei ins Netz gegangen:

    Kündigung Anfang des Jahres, Klage. Im Juni landen insgesamt 25.000,00 auf dem Girokonto, die dann einen Tag später bar abgehoben werden.

    Im Juli wird ein Anwalt beauftrag: PKH.

    Den habe ich mal angeschrieben. Gucken, was da kommt.

    Die nächste:

    Klägerin, Mitte 50, alleinstehend:

    Da war an Tankstellen bargeldlos bezahlt worden. Es fiel mir nur zufällig auf, da am gleichen Tag kurz hintereinander getankt wurde. Und mit zwei verschiedenen Kartennummern ?

    Und dann waren da noch zwei Mobilfunkverträge :teufel:

    Ach ja, und dann war noch bargeldlos bei einem Erotikversender gezahlt worden.

    Auch da habe ich mal nachgehakt.

    Ich ärgere mich wirklich, dass ich die Dinger schon nicht seit Jahren angefordert habe....


  • Ich ärgere mich wirklich, dass ich die Dinger schon nicht seit Jahren angefordert habe....



    Ich ärgere mich eher darüber, dass ich teilweise meine hier im Forum vertrete Meinung in der Praxis nicht (erfolgreich) vertreten kann, weil meine Obergerichte mich aufheben ("dies und jenes kann der Rpfl. nicht verlangen...") bzw. man noch blöde angemacht wird ("was, das forderst du alles an ? Na Du kannst ja nicht belastet sein, wenn du dazu Zeit hast u.ä. ...") Am das nur am Rande. Freut mich aber umso mehr, wenn meine Anregung bei anderen Gerichten Früchte trägt...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • So, da kröpfte sich ein Anwalt fürchterlich auf, als ich die Vorlage von Kontoauszügen verlangte, ich dürfe es nicht, Lebensumstände gehen mich nix an, Bankgeheimnis :blah::blah:, Bürger unter Generalverdacht....

    Nun wurden die Kontoauszüge dann nun doch eingereicht und es ergab sich:

    1) Gewerkschaftsmitglied = keine PKH (aber angegeben, über keinen gewerkschaftlichen Rechtschutz zu verfügen.

    2) monatliche Zahlungen von € 220,00 auf eine Lebensversicherung, ebenfalls nicht angegeben.

    3) Und mit den Kontoauszügen reichte er noch eine eidesstattliche Versicherung ein, nachdem die Angaben in seiner Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig und wahr sind.

    Naja, da gehts jetzt nicht mehr nur um einen Generalverdacht, sondern um eine konkrete Straftat, würde ich sagen.

    Und wer am lautesten brüllt :D:strecker:wechlach:

  • Och, die Arbeit ist weniger geworden: Kontoauszüge sind schnell überflogen und ich habe so einen bis zwei Anträge die Woche, die mangels Vermögen/Rechtschutzversicherung/Gewerkschaft zurückgewiesen/genommen werden.

    Also keine Liqui, NPV oder Raten. Das lohnt sich auch für den Arbeitsanfall...:D

  • Ich habe heute nachträglich angeforderte Kontoauszüge bekommen, aus denen drei weitere Einkommen hervorgehen!Laut Erklärung im Vordruck gab es nur einen 400,- Euro Job. und Kindergeld... Aber 517, -Euro Miete und 2 Kinder. Die Kontoauszüge bestätigen drei 400,-. Euro Jobs, zzgl. eines weiteren Gehaltes von ca .1000,- Euro.Die Frau hat gut zu tun.....
    Bin auf die Antwort der RAin bzgl. meiner Nachfrage gespannt.
    Unmöglich finde ich, daß die RAin diese Unterlagen so überhaupt eingereicht hat. Gucken die nicht, was sie mit der Mandantin in das Formular eintragen?

  • Law and order: was sollen wir denn da gucken? Sorry, aber das ist doch nicht MEIN Antrag, ICH mache da doch keine Angaben.Der mdt trägt sein Einkommen ein, reicht mir die Unterlagen und feddisch. oder soll ich ihn allen ernstes darauf hinweisen, dass er ja nur 400,00 angegeben hat und in Wahrheit mehr hat???
    a) das weiß er schon
    b) legt er mir dann neue Kontoauszüge vor, aus denen sich das verschwiegene Einkommen nicht mehr ergibt
    c) mache ich mich dann wegen Beihilfe strafbar
    d) behups ich mich selbst um anständige Gebühren
    e) also was soll ich gucken?

  • Och, die Arbeit ist weniger geworden: Kontoauszüge sind schnell überflogen und ich habe so einen bis zwei Anträge die Woche, die mangels Vermögen/Rechtschutzversicherung/Gewerkschaft zurückgewiesen/genommen werden.


    Vermögen macht ja irgendwie noch Sinn, aber RS oder Gewerkschaft..:confused: das ist mehr als grenzdebil, oder?

  • Och, die Arbeit ist weniger geworden: Kontoauszüge sind schnell überflogen und ich habe so einen bis zwei Anträge die Woche, die mangels Vermögen/Rechtschutzversicherung/Gewerkschaft zurückgewiesen/genommen werden.


    Vermögen macht ja irgendwie noch Sinn, aber RS oder Gewerkschaft..:confused: das ist mehr als grenzdebil, oder?





    Wieso das denn? Wenn eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft besteht, hat der Kläger doch kostenlosen Rechtsschutz (zumindest für arbeits- und sozialgerichtliche Prozesse).
    Und bei der RS-Versicherung fällt höchstens die Selbstbeteiligung an. Und hierfür gibt es dann wieder PKH.

    Dann ist es doch eher nicht nachzuvollziehen, dass der Steuerzahler einstehen soll.

  • @zubbel: so hatte ich das auch gemeint; wieso PKH Antrag, wenn ich RS habe?? Und: wieso sage ich das meinem RA nicht? Oder noch schlimmer: wieso holt der keine Kostenzusage ein?
    Beim gewerkschaftlichen Rechtsschutz die Frage: wieso gehe ich zum RA?
    Vermögen zu verheimlichen -das kann ich ja zur Ersparung noch verstehen (nicht: gutheißen!), aber alles andere ist doch gaga

  • Ich dachte, das gäbs tatsächlich nur in finstersten Gedanken eines bösgläubigen Rechtspflegers:



    Darum bin ich bösgläubig und lasse mir immer 2-3 Monate vorlegen! Gab's schön öfters! Würde mal sagen: ab an die STA :)



  • Finde ich nicht OK. Es muß m.E. darauf ankommen, für was Kredite eingegangen werden. Für "schnelles Geld" kann ich m.E. keine Tilgungsraten absetzen. Hier läge eine grobe Schlechterstellung gegenüber der besser wirtschaftenden armen Partei vor.

  • @Diabolo: gell, du verstehst mich?

    Law and order nochmal: ich verstehe auch nicht so ganz, welche Antwort Du von der RAin erwartest? Wie schon gesagt: es sind nicht unsere Angaben; ob der Mdt sie selbst (falsch) einträgt oder uns auf Frage eine unwahre Antwort gibt, ist egal. Wir prüfen das doch nicht (wie auch, besonders bei nachträglicher Anforderung von Kontoauszügen). Die RAin wird die Anfrage an den Mdten weiterleiten mit der Bitte um Rückäußerung; feddisch. Läßt einen als RA doch völlig kalt. Man ärgert sich halt still oder nicht so still über den Mdten, der einen behupsen wollte.
    Das ist doch nicht der "oops" des RAs-oder hast Du den Verdacht, dass diese Rain konkret Dinger dreht?

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